Gesetz für verbesserten Kleinanlegerschutz beschlossen

Berlin (dpa) - Gutgläubige und schlecht informierte Anleger sind in der Vergangenheit häufig auf hochriskante oder trügerische Angebote des „Grauen Kapitalmarktes“ hereingefallen. Der soll künftig schärfer reguliert werden.

Foto: dpa

Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Kleinanlegerschutzgesetz sollen Verbraucher besser vor unseriösen Finanzprodukten geschützt werden. Dazu müssen Anbieter und Vermittler mehr, bessere und aktuellere Informationen zu Anlagen in ihren Verkaufsprospekten veröffentlichen. Die Prospektpflicht wird auf alle Vermögensanlagen ausgedehnt. Ausnahmen gibt es für das Sammeln kleinerer Beträge per Internet („Crowdfunding“), Finanzspritzen für soziale und gemeinnützige Projekte sowie Genossenschaften. Wer gegen die Informationspflichten verstößt, dem droht ein Vertriebsverbot.

Vorgesehen sind auch Werbebeschränkungen für Produkte des „Grauen Marktes“ wie Genussscheine oder Direktdarlehen. Öffentliche Werbung etwa in Bussen und Bahnen oder auf Plakaten ist nicht mehr zulässig. In Medien muss die entsprechende Werbung künftig mit einem klaren Warnhinweis vor Verlustrisiken versehen werden.

Die Finanzaufsicht Bafin erhält mehr Befugnisse und kann Angebote bei Verstößen untersagen. Bei unzureichenden und nicht aktuellen Prospekten kann sie die betreffenden Anbieter öffentlich machen.

Die Hoffnung ist, so unzulässige „Schneeballsysteme“ einzudämmen, mit denen Anleger in der Vergangenheit häufig geprellt wurden. Auslöser für die strengeren Vorgaben war auch die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon. Dort hatten 75 000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro in hochriskante Genussrechte investiert.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte: „Wir weiten die strikten Regeln zum Anlegerschutz auf weitere Produkte aus, verbieten irreführende Werbung und geben der Aufsicht neue Rechte.“ Er stellte aber auch klar: „Die Entscheidung über eine Anlage und das damit verbundene Risiko kann nur jeder selbst treffen.“

Nach den Worten von Justizminister Heiko Maas (SPD) hat nicht zuletzt der Fall Prokon gezeigt, dass es im „Grauen Kapitalmarkt“ Regulierungsbedarf gebe: „Wo es Verbrauchern schwer fällt sich selbst zu schützen, müssen wir für mehr Transparenz sorgen.“