Deshalb sollen die Teddys verboten werden. Das Landgericht Köln hatte dem Fruchtgummi-Hersteller in erster Instanz Recht gegeben. Lindt hatte Berufung eingelegt.
Unabhängig vom Ausgang wollen die beiden Süßwarenhersteller das Verfahren durch alle Instanzen treiben, um Rechtssicherheit zu erlangen, wie sie bereits ankündigten. Bis dahin darf Lindt seine Schokoladenbären auf jeden Fall weiterverkaufen. Das hatten die Parteien bereits vor dem Urteil in der ersten Instanz vereinbart.