Gribkowsky-Prozess nähert sich dem Ende
München (dpa) - Der Prozess gegen den ehemaligen BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky wegen Schmiergeldzahlungen beim Formel-1-Verkauf geht nach fast acht Monaten in die entscheidende Phase.
Wenn keine weiteren Anträge gestellt werden, soll an diesem Freitag (15. Juni) mit den Plädoyers begonnen werden, wie der Vorsitzende Richter Peter Noll am Montag vor dem Landgericht München ankündigte. Zuvor hatte er zahlreiche Beweisanträge der Verteidiger abgelehnt. Dadurch bleibt auch dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein (CSU) eine Zeugenaussage im Prozess erspart.
Gribkowskys Rechtsanwälte hatten in einem Antrag gefordert, Beckstein zu vernehmen, da er die Richtlinien der Geschäftspolitik der BayernLB früher in seiner Rolle als Verwaltungsrat der Bank maßgeblich mitbestimmt habe. Aus Sicht der Richter haben sich andere ehemalige Mitglieder des Kontrollgremiums als Zeugen in dem Prozess aber bereits ausreichend zur Arbeitsweise des Verwaltungsrats geäußert, so dass von Beckstein keine zusätzlichen Informationen zu erwarten seien.
Gribkowsky soll in seiner Amtszeit als BayernLB-Vorstand von Formel-1-Chef Bernie Ecclestone 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld angenommen haben und steht deshalb seit Oktober wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung vor Gericht.
An bislang 43 Verhandlungstagen wurden Dutzende Zeugen gehört, darunter auch Ecclestone selbst. Gribkowsky schweigt seit seiner Verhaftung im Januar vergangenen Jahres zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Ecclestone ihm die Millionen gab, damit er die Formel-1-Anteile der BayernLB an seinen Wunschinvestor verkauft.
Um Gribkowsky zu entlasten, hatten seine Anwälte vor wenigen Wochen in dem Prozess zahlreiche Beweisanträge gestellt, in denen sie die Vernehmung weiterer Zeugen forderten, darunter auch die von Ecclestones Ex-Frau Slavica sowie die des früheren Formel 1-Managers Flavio Briatore.
Auch diese Anträge lehnte das Gericht am Montag ab, da es sich „bei der Erforschung der Wahrheit“ keinen Erkenntnisgewinn durch die Zeugen verspricht - zumal die Zeugen aus dem Ausland anreisen müssten. Dies gilt auch für Ecclestone, den die Anwälte gerne zum zweiten Mal vernommen hätten - auch er muss sich nach der Entscheidung des Gerichts aber nicht nochmal in seinen Privatjet setzen, um nach München zu fliegen.
Ob es am Freitag aber tatsächlich zu den Plädoyers kommt, ist nicht sicher. Vorsichtshalber legte das Gericht schon einmal weitere Verhandlungstermine fest.