Staatsanwaltschaft prüft im Fall Schlecker

Stuttgart (dpa) - Die Schlecker-Pleite hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Plan gerufen. Die Behörde prüfe, ob die Pleite mit möglichen Straftatbeständen wie Bankrott, Untreue oder Betrug in Verbindung stehe, sagte Sprecherin Claudia Krauth am Montag der Nachrichtenagentur dpa.

Es handele sich um ein routinemäßiges Vorgehen bei Insolvenzen, erklärte die Staatsanwältin. So werde nun in einer sogenannten Vorprüfung geklärt, ob Insolvenzverschleppung vorliegt. Es handele sich dabei nicht um ein Ermittlungsverfahren.

Jedes Amtsgericht informiere bei Insolvenzfällen immer auch die Staatsanwaltschaft. Im Fall Schlecker trat die zunächst zuständige Ulmer Ermittlungsbehörde die Aufgabe an die Kollegen in Stuttgart ab, wo die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Wirtschaftsstrafsachen sitzt.

Sprecherin Krauth zufolge ist mit einem Ergebnis nicht vor Juli zu rechnen. Herauskommen könne dann, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, weil ein ausreichender Anfangsverdacht gegeben ist. Andererseits könne die Vorprüfung auch ergeben, dass rechtlich nichts zu beanstanden ist. Variante drei sei, dass die Staatsanwaltschaft noch mehr Zeit benötige und die Vorprüfung auch im Juli vorantreibe.

Laut Krauth könnte Anton Schlecker als Einzelperson in der von ihm gewählten Rechtsform eingetragener Kaufmann (e.K.) nicht wegen einer Insolvenzverschleppung belangt werden. Das gelte aber nicht für die Töchter Ihr Platz GmbH + Co. KG und die Schlecker XL GmbH. Außerdem griffen bei Anton Schlecker - sollte er sich tatsächlich schuldig gemacht haben - die Straftatbestände Bankrott, Untreue oder Betrug, die mit der Verschleppung eines Insolvenzverfahrens zusammenhängen. All diese drei Tatbestände können laut Gesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Geprüft werde nun etwa die Buchführung im Schlecker-Reich. Auch Geschäfte wie beispielsweise Verkäufe von Grundstücken schaue sich die Staatsanwaltschaft genau an.