Grünen-Politiker: Kommunale Zinswetten strafrechtlich aufarbeiten

Berlin (dpa) - Der umstrittene Verkauf riskanter Zinswetten durch die Deutsche Bank an Städte und Gemeinden sollte aus Sicht der Grünen auch strafrechtlich aufgearbeitet werden.

„Anders als in Italien wurde der strafrechtliche Aspekt kommunaler Zinsswapgeschäfte hierzulande kaum beleuchtet“, sagte der Finanzexperte der Grünen im Bundestag, Gerhard Schick, der Deutschen Presse-Agentur. „Die Frage nach Strafbarkeit der Banken wurde seitens der Staatsanwaltschaften bisher nicht gestellt.“ Wenn ermittelt worden sei, dann nur in Richtung Bürgermeister und Stadtkämmerer. Dies sei bedauerlich.

Die Deutsche Bank hatte auch in Deutschland vor der Finanzkrise komplizierte, hoch spekulative Zins-Tauschgeschäfte mit Städten, Gemeinden und Mittelstandsfirmen abgeschlossen. Die Swap-Geschäfte - eine Wette auf die Zinsentwicklung - gingen schief für viele Kommunen und Mittelständler, die hohe Verluste erlitten.

Zivilgerichte sind mit der Klärung der Zinswetten bereits beschäftigt. Der Bundesgerichtshof hatte die Deutsche Bank im März 2011 zu Schadenersatz verurteilt. In Italien wurden das Geldhaus und andere Institute jüngst des schweren Betrugs für schuldig befunden.

„Es muss bei der Aufarbeitung der Finanz- und Bankenkrise jetzt auch mögliches kriminelles Verhalten auf die Tagesordnung“, sagte Schick. Bisher sei es bei den Konsequenzen immer nur um eine Begrenzung der von den Geldhäusern eingegangenen Risiken gegangen.

„Die Verantwortung der betreffenden Banken für Fehlentwicklungen bei kommunalen Zinsswapgeschäften muss in Deutschland auch unter strafrechtlichem Aspekt juristisch aufgearbeitet werden.“ Schick verwies darauf, dass auch im Zusammenhang mit den Manipulationen des Londoner Referenz-Zinssatzes Libor in den USA und Großbritannien hohe Strafzahlungen im Gespräch seien. In Deutschland sei man zu milde.

Banken haben Schick zufolge die Derivate konstruiert, teils falsch etikettiert und diese trotz Kenntnis kommunaler Spekulationsverbote und der ungleichen fachlichen Kompetenz der Vertragspartner den Kommunen empfohlen. Das zeige, dass Anhaltspunkte für ein strafwürdiges Verhalten der Mitwirkenden aufseiten der Banken nicht von vornherein ausgeschlossen seien.