Musterverfahren Haben VW und Porsche Anleger abgezockt?

Hannover (dpa) - Mit dem Namen Porsche verbindet der normale Autofahrer vor allem Tempo. Porsche-Fans wissen: der 911er ist schnell - und teuer.

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Im Streit von Anlegern mit Porsche und Volkswagen ist das Tempo allerdings wesentlich geringer: Neun Jahre nach dem gescheiterten Übernahmeversuch durch den wesentlich kleineren Sportwagenbauer hat ein Musterverfahren des Oberlandesgerichts Celle begonnen.

Aktionäre, die sich geprellt fühlen, haben geklagt. Schnell geht es zwar nicht, aber teuer könnte es werden - über fünf Milliarden Euro sind eingeklagt. Aber der Richter hat Bedenken.

Es ist keineswegs das erste Verfahren nach dem Übernahmeversuch, der Porsche schließlich zu einer weiteren Marke des Volkswagen-Konzern machte. Doch wird der Kartellsenat, der in Hannover tagt, beispielsweise staatsanwaltliche Ermittlungsakten hinzuziehen? Voraussichtlich nicht, er sehe keinen ausreichenden Anhaltspunkt, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Wiese. Das könnte bedeuten, dass ein großer Teil der Ansprüche der Aktionäre unbegründet wäre.

Das brachte Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp in Harnisch: er attestierte dem Senat „erkennbare Mängel im Kapitalmarktrecht“ und kündigte an, dass das OLG in drei bis vier Jahren wieder mit dem Fall befasst sein werde - „dann aber ein anderer Senat“. Dann nämlich, wenn der Bundesgerichtshof zu einem anderen Ergebnis gekommen sei.

Und dann lehnte die Klägerseite die Richter des Kartellsenats wegen Befangenheit ab. Es gebe „berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter“, hieß es im Antrag einiger beigeladener Kläger. Die Musterklägerin ARFB Anlegerschutz UG, vertreten von Tilp, schloss sich dem Antrag an. Was wird jetzt aus dem Musterverfahren?

Und worum geht es eigentlich? Hintergrund ist der Versuch von Porsche, den wesentlich größeren VW-Konzern komplett zu übernehmen. Das war 2008 - und scheiterte schließlich krachend. Am Ende hielt die Porsche Holding zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen Milliardenschulden ihre Sportwagenmarke Porsche an VW abgeben.

Per Mitteilung vom 26. Oktober 2008 verkündete Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking, den Anteil an VW nicht nur auf 50 Prozent, sondern sogar auf 75 Prozent der Stammaktien aufstocken zu wollen - wenige Monate zuvor hatte das Unternehmen dies noch zurückgewiesen und nur auf über 50 Prozent aufstocken wollen.

Zugleich wurde bekannt, dass der Porsche-Anteil an VW bereits bei 42,6 Prozent lag und der Sportwagenbauer 31,5 Prozent in Form von Optionen hielt. Das bedeutete, dass kaum noch Stammaktien auf dem Markt zu haben waren, weil das Land Niedersachsen - dank des VW-Gesetzes - rund 20 Prozent der Stammaktien hält.

Die Folge: Der Kurs der VW-Aktie explodierte geradezu und stieg auf über 1000 Euro. Für viele Anleger, die auf fallende Kurse gewettet hatten, war dies eine Katastrophe, Leerverkäufer verspekulierten sich mit geliehenen Aktien. Die Frage, um die es nun vor Gericht geht, lautet: Hat Porsche damals im Übernahmekampf Anleger in die Irre geführt?

Genau an dieser Stelle hat der Senat Bedenken. Die Mitteilungen seien „nicht grob falsch“, die Tür zum Aufstocken des Anteils auf über 75 Prozent wurde offengelassen. Ohnehin werde an Pressemitteilungen nicht derselbe Maßstab angelegt wie an die kapitalmarktrechtlich bedeutenden Adhoc-Meldungen. Dazu kommt laut Wiese: Schadenersatzpflichtig sei im Fall der Fälle der Emittent - aber es geht um VW-Aktien, nicht um Porsche-Aktien. Auch zur möglichen Verantwortung von Volkswagen sagt Wiese - nach vorläufiger Auffassung: „Wir haben Bedenken, ob das richtig ist.“

Für Albrecht Bamler, Sprecher der Porsche SE, sind die Klagen unbegründet. Das Unternehmen habe mehrfach betont, korrekt informiert zu haben - und bislang hätten die Gerichte diese Auffassung geteilt. Tilp sieht das etwas anders: Er geht davon aus, dass die Porsche Holding schon 2005 den Plan gefasst habe, VW per Beherrschungsvertrag zu übernehmen. Er stellt die Frage, ob die Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 fehlerhaft war, mit der die Holding einräumte, einen Beherrschungsvertrag anzustreben - was sie noch wenige Monate zuvor zurückgewiesen hatte. Außerdem habe sie verschwiegen, ein Derivatesystem aufgebaut zu haben, das zu Milliardenverlusten geführt habe. Das allerdings, erklärt der Richter, sei nicht mitteilungspflichtig.

Was bedeutet das Musterverfahren für VW - inmitten der anhaltenden Aufarbeitung von „Diesel-Gate“? Allein die Beilegung des Abgas-Skandals in den USA kostete den Volkswagen-Konzern bereits 25 Milliarden Euro, ein weiteres Musterverfahren verärgerter Aktionäre rund um die Diesel-Mauscheleien steht erst noch bevor. Auch hier geht es um Milliarden - man kennt das bereits bei VW.

Der Branchenexperte Stephan Bratzel spricht angesichts des Musterverfahrens, das vermutlich viele nicht mehr auf dem Radar gehabt hätten, von einem schwierigen Spagat, den Volkswagen und gerade auch die Führungskräfte bewältigen müssten: einerseits dürften die Zukunftsthemen rund um E-Mobilität und Digitalisierung nicht aus den Augen verloren werden, andererseits müssten sich die Manager immer wieder mit Verfahren aus der Vergangenheit befassen. „Das kostet Kraft und Energie“, sagte er. Tilp jedenfalls ist bereit, bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.