Haftstrafe für Middelhoff: Noch im Gerichtssaal verhaftet
Essen (dpa) - Schwarzer Tag für Thomas Middelhoff: Das Essener Landgericht hat den früheren Top-Manager am Freitag wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt.
Noch im Gerichtssaal wurde der 61-Jährige verhaftet. Das Gericht sprach den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor nach sechsmonatiger Verhandlung der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig.
Middelhoff muss nach seiner Verurteilung vorläufig in Untersuchungshaft. Noch am Freitag sei er in einer Justizvollzugsanstalt angekommen, sagte sein Anwalt Winfried Holtermüller der Deutschen Presse-Agentur am Abend. Nähere Angaben machte er nicht. Laut einem Gerichtssprecher wird in der kommenden Woche aber noch einmal geprüft, ob der Manager gegen Kaution oder andere Auflagen auf freien Fuß gesetzt werden könne.
Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferte das Gericht auf rund 500 000 Euro. Würde das Urteil rechtskräftig, müsste der 61-Jährige ins Gefängnis. Gegen die Entscheidung können Middelhoffs Verteidiger aber noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt begründete den Haftbefehl gegen Middelhoff mit Fluchtgefahr. Ausschlaggebend dafür seien die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, der Wohnsitz im Ausland und die unklare berufliche Situation des Managers.
Mit dem überraschend harten Urteil blieb das Gericht nur leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den Manager eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Middelhoffs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch verlangt. Noch in seinem Schlusswort hatte der Manager alle Vorwürfe zurückgewiesen und beteuert: „Ich kann mir kein Fehlverhalten vorwerfen.“
In seiner zweistündigen Urteilsbegründung sagte der Richter, die sechsmonatige Verhandlung habe die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu großen Teilen bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts stellte der Manager in 26 Fällen ganz oder überwiegend privat veranlasste Flüge mit Charterjets und Hubschraubern zu Unrecht dem Arcandor-Konzern in Rechnung. Auch eine Festschrift für den Middelhoff-Mentor Mark Wössner sei fälschlich vom Unternehmen bezahlt worden.
Dem Angeklagten hielt der Richter an mehreren Stellen vor, unehrlich gewesen zu sein. Er sprach von Vertuschung und von Lügen. Zum Teil habe er dem Gericht „abenteuerliche Erklärungen“ gegeben. Strafverschärfend käme hinzu, dass Middelhoff im Rahmen der Untreuehandlungen andere unbescholtene Personen mit in die Taten hineingezogen habe.
Bei der Höhe der Strafe bewege sich das Gericht im unteren Bereich des Strafrahmens, betonte Schmitt. Die Kammer habe sich bei ihrem Urteil nicht von der Prominenz des Angeklagten beeinflussen lassen, weder in die eine noch in die andere Richtung. Es habe weder einen Bonus noch einen Malus gegeben.
Der Richter hielt Middelhoff aber zu Gute, dass er bislang ein tadelloses, straffreies Leben geführt habe und er und seine Familie durch den Prozess einer starken psychischen Belastung ausgesetzt gewesen sei. Auch seine „beachtlichen Leistungen“ als Vorstandschef von Bertelsmann seien strafmildernd berücksichtigt worden. „Wir haben keinen Zweifel daran, dass Sie einen unglaublichen Arbeitsalltag gehabt haben.“
Zugleich räumte der Richter ein, ohne die Arcandor-Insolvenz hätte es das Verfahren wohl nicht gegeben. Denn letztlich sei erst durch „Erbsenzählerei des Insolvenzverwalters“ der Prozess ins Rollen gekommen. Doch gehe es nicht um die Insolvenz, sondern um den Umgang Middelhoffs etwa mit den Reisekosten-Regelungen des Unternehmens.