Haftstrafen im Mammut-Prozess gegen Müllunternehmer

Münster (dpa) - Einer der größten deutschen Strafprozesse um Wirtschaftskriminalität endet mit Gefängnisstrafen: Das Landgericht Münster hat zwei ehemalige Abfallunternehmer für siebeneinhalb Jahre hinter Gitter geschickt.

Die Brüder Dieter und Johannes Löbbert wurden am Freitag wegen Kreditbetruges verurteilt. Das Urteil fiel nach 85 Verhandlungstagen - nach insgesamt eineinhalb Jahren Prozessdauer. Demnach hatten die Brüder Bilanzen ihrer Entsorgungsfirmen manipuliert, um hohe Kredite von den Banken zu bekommen. Dazu hatten sie Luftrechnungen über insgesamt 120 Millionen Euro zwischen der Konzernmutter und verschiedenen Unterfirmen hin- und hergeschoben. Der Betrugsschaden wird mit 300 Millionen Euro beziffert.

Es ist das zweite Urteil in dem Fall. Ein erster Prozess, bei dem die Brüder 2007 zu jeweils siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden waren, hatte drei Jahre gedauert. Dieses Urteil hatte jedoch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wegen eines Formfehlers aufgehoben.

Auch im zweiten Verfahren hatten die Verteidiger eine Vielzahl von Anträgen gestellt. Das hatte dazu beigetragen, dass der Prozess sich stark in die Länge zog. Schon am zweiten Verhandlungstag hatte Johannes Löbbert einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt und ihm strafbares Verhalten vorgeworfen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil exakt den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Alle sechs Verteidiger der Müllmanager hatten auf Freispruch plädiert. Sie sagten, ihren Mandanten sei nichts nachzuweisen. Kein einziger Zeuge habe erklärt, von den Dülmener Entsorgungsunternehmern entsprechende Weisungen erhalten zu haben.