Haustürgeschäfte: EU will Verbraucher besser schützen
Brüssel (dpa) - Deutsche Verbraucher sind nach Ansicht der EU-Kommission bei Haustürgeschäften nicht ausreichend geschützt. Will jemand von einem Kaufvertrag zurücktreten, den er an der Haustür oder bei einer „Kaffeefahrt“ unterschrieben hat, so sind die Regeln dafür laut Brüsseler Behörde zu streng.
„Dies beschränkt das verbriefte Rücktrittsrecht der Bürger“, kritisiert die EU-Kommission am Donnerstag. Sie gibt Berlin zwei Monate Zeit, um die Rechtslage zu ändern. Ansonsten droht die Kommission Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des EU-Vertrags.
Die EU-Vorschriften räumen Verbrauchern ein Widerrufsrecht von mindestens sieben Tagen ein. In Deutschland gilt zusätzlich die Auflage, dass der Verbraucher zum Vertragsabschluss „bestimmt worden“ sein muss - das heißt, dass er überrumpelt wurde oder unter Einfluss der besonderen Umgebung bei einer „Kaffeefahrt“ stand. Dies sei aber schwer nachzuweisen, bemängelt die Kommission.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland zudem vor dem Gerichtshof in Luxemburg wegen Handelshemmnissen für Bauprodukte. Deutschland müsse sich an die EU-Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten halten, teilte die Behörde mit. Hersteller aus anderen EU-Ländern könnten auf dem deutschen Markt Waren wie Türen, Tore oder Dämmmaterial nur unter großen Schwierigkeiten verkaufen. Zahlreiche Hersteller hätten sich bei der EU beschwert.
Grund dafür sei, dass Deutschland für Bauprodukte zusätzlich eine nationale Kennzeichnung oder Genehmigung verlangt - auch wenn sie bereits das europäische CE-Zeichen tragen und in anderen EU-Ländern rechtmäßig vertrieben werden. Mit dem CE-Zeichen erklärt ein Unternehmen, dass sein Produkt den geltenden europäischen Anforderungen genügt.