Im P & C-Streit siegt der Stärkere
Bundesgerichtshof gestattet Düsseldorfer Mutterhaus deutschlandweite Werbung.
Düsseldorf. Seit 102 Jahren gibt es zwei Bekleidungshäuser mit dem Namen Peek & Cloppenburg. 1911 wollte James Cloppenburg nicht im Düsseldorfer Mutterhaus bleiben und zog in Hamburg sein eigenes Unternehmen hoch. Nach einer langen Phase der friedlichen Koexistenz beharken sich die beiden Unternehmen seit Jahren vor Gericht, weil sie nicht miteinander verwechselt werden wollen. Jetzt hat das Düsseldorfer Mutterhaus vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Punktsieg errungen: Es darf deutschlandweit werben — auch in Regionen, in denen die Hamburger ihre Filialen haben.
Hintergrund des Streits ist, dass sich die Unternehmen Schritt für Schritt auseinanderentwickelt haben. Die Düsseldorfer, mit mehr als 60 Filialen vor allem im Westen und Süden der Republik vertreten, geben sich jung-dynamisch. Die Hamburger, mit rund 20 Filialen vor allem im Norden deutlich kleiner, setzen auf hanseatische Gediegenheit. Wenn nun die Konkurrenz aus Düsseldorf in überregionale Zeitungen ihre Produkte anpreist, dann führe das zur Verwirrung der Kunden — so die Argumentation der Hamburger.
Sie zogen vor Gericht und pochten auf die Einhaltung der Abgrenzungsvereinbarung, mit denen beide Unternehmen einst Deutschland unter sich aufgeteilt hatten. Die Werbung aus Düsseldorf störe empfindlich die darin vereinbarte Gleichgewichtslage.
Das Oberlandesgericht Hamburg folgte dieser Argumentation. Wenn die Düsseldorfer schon in fremden Terrain wilderten, müssten sie deutlich kenntlich machen, dass es zwei Unternehmen gleichen Namens gebe. Dafür genüge nicht ein kleingedruckter Hinweis, wie er in der beanstandeten Werbung vorliege.
Diese Vorgabe wies der BGH jetzt zurück. „Die Vorgaben, die das OLG gemacht hat, sind zu streng“, sagte Senatsvorsitzender Joachim Bornkamm. Sie kämen einem Werbeverbot gleich.
Der Fall wird trotz dieser klaren Aussage nochmals vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt. Dessen Aufgabe ist es, die Abgrenzungsvereinbarung unter die Lupe zu nehmen und neu auszulegen. dpa