Düsseldorf Erfolgreiche Klage gegen IHK-Beitrag
Düsseldorf · Verwaltungsgericht gibt Baumaschinenhersteller im Streit mit der IHK Düsseldorf Recht
Wie schon eine Reihe anderer Industrie- und Handelskammern (IHK) zuvor hat es nun auch die Industrie- und Handelskammer Düsseldorf gerichtlich bescheinigt bekommen: Ihre Beitragsveranlagung – in diesem Fall für die Jahre 2014 und 2015 – war fehlerhaft und damit rechtswidrig. Ein Baumaschinenhersteller setzte sich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 20 K 2228/18) mit seiner Klage gegen den Beitragsbescheid für 2014 in Höhe von 1712 Euro und für 2015 in Höhe von 1511 Euro durch.
Grundsatzurteil von 2015:
IHK darf kein Vermögen bilden
Vorangegangen war dieser und vielen ähnlich gelagerten Prozessen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015. Dort hatte ein vom Bundesverband für freie Kammern (bffk) unterstütztes Unternehmen ein Grundsatzurteil zur Vermögensbildung in den Kammern erstritten. In der Folge haben Verwaltungsgerichte in NRW die Vermögensbildung in den IHKen Köln, Mittlerer Niederrhein, Dortmund, Nord-Westfalen und Duisburg-Wesel-Kleve für rechtswidrig erklärt. Jetzt bekam auch die IHK Düsseldorf die Fehlerhaftigkeit ihrer Beitragsberechnung gerichtlich bescheinigt.
Hintergrund: IHKs bestreiten ihren Finanzbedarf aus Pflichtbeiträgen der Unternehmen. Weil die Höhe der zu erwartenden Beiträge schwankt, bilden die Kammern eine Ausgleichsrücklage. Damit sollen unvorhergesehene Beitragsausfälle kompensiert werden. Auf diese Weise dürfen die Kammern aber keine unzulässige Vermögensbildung betreiben, hatte das Bundesverwaltungsgericht 2015 vorgegeben. Darauf basierend urteilte nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die IHK Düsseldorf ihre Ausgleichsrücklage für 2014 und 2015 nicht nachvollziehbar berechnet habe. „Die Ausgleichsrücklage wurde ins Blaue hinein festgesetzt“, so die deutlichen Worte der Verwaltungsrichter. Folge: Die Beitragsbescheide sind rechtswidrig, das Unternehmen muss nicht bezahlen.
Kai Boeddinghaus vom Bundesverband für freie Kammern betont, dass das Urteil für Mitglieder der IHK Düsseldorf große Bedeutung habe. Zwar wirkt es nicht automatisch zugunsten anderer Beitragszahler. Doch könne man sich sehr wohl darauf berufen, wenn man den eigenen Beitragsbescheid anfechten will. Boeddinghaus: „IHK-Mitglieder, die ab sofort noch Beitragsbescheide für 2015 und früher erhalten, können sich mit hohen Erfolgschancen gegen die Beitragsveranlagung wehren.“ Aber auch für spätere Jahre bis heute sieht der bffk gute Erfolgschancen.
Boeddinghaus, der mit seinem streitlustigen Verband mehr als 350 vergleichbare Verfahren bundesweit, davon rund 50 in Nordrhein-Westfalen, betreibt, beklagt die Praxis vieler Industrie- und Handelskammern. Im Gespräch mit dieser Zeitung sagte er: „Ich kenne viele Verfahren, in denen IHKs nach erhobenen Klagen, um einem Urteil zu entgehen, die entsprechenden Beitragsbescheide aufgehoben haben. So gab es in diesen Fällen keine große Öffentlichkeit, und die Masse der Beitragszahler wird weiterhin unverfroren zur Beitragszahlung herangezogen.“
Der als „Kammerrebell“ bekannte Boeddinghaus beklagt, dass jedes einzelne IHK-Mitglied sich darum kümmern muss, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durchzusetzen. In diesem Zusammenhang attackiert er auch die für die Rechtsaufsicht über die Kammern zuständigen Landeswirtschaftsminister. Boeddinghaus: „Die Rechtsaufsicht stellt sich tot und überlässt die Unternehmen diesem finsteren Treiben vieler Industrie- und Handelskammern.“