Streit um Gebühren „Jedermann-Konto“: Verbraucherschützer verklagen Banken

Berlin (dpa) - Verbraucherschützer ziehen gegen drei Kreditinstitute wegen der Gebühren für Basiskonten vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein Klagen eingereicht.

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Deren Entgelte für „Jedermann-Konten“, die etwa auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen, seien unangemessen hoch, teilte der vzbv am Freitag mit. Verbraucher müssten mehr zahlen als für vergleichbare Konten. Gerichte sollen nun prüfen, ob die Gebühren angemessen sind.

„Viele Kreditinstitute halten sich nach Auffassung des vzbv nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte“, argumentierte Finanzmarktexpertin Dorothea Mohn. Auch werde das Nutzerverhalten nicht ausreichend berücksichtigt. Kunden müssten einen höheren Grundpreis auch dann zahlen, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.

Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einrichten. Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht. Die Gebühren sollen „angemessen“ sein und können laut Gesetzesbegründung auch einen angemessenen Gewinn der Institute beinhalten. Dass Basiskonten meist teurer sind als andere Kontomodelle, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen.

Die Deutsche Bank erklärte, der monatliche Grundpreis liege mit 8,99 Euro „innerhalb der Bandbreite unserer sonstigen Kontoangebote im Privatkundengeschäft“. Das Landgericht Frankfurt bestätigte den Eingang der Klage gegen den deutschen Branchenprimus.

Ein Sprecher der Postbank betonte, dem Unternehmen liege die Klage der Verbraucherschützer bislang noch nicht vor. Er bekräftigte, die Eröffnung solcher Konten sei aufwendiger. Die Prüfung der persönlichen Daten dauere oft länger und Besitzer solcher Konten seien vielfach schlecht erreichbar. „Die Postbank ist der Auffassung, dass diese Aufwendungen das für das Giro-Basiskonto vorgesehene Entgelt von monatlich 5,90 Euro gegenüber 3,90 Euro für das Postbank Giro plus rechtfertigen“, hatte die Bank zuletzt erklärt.

Ein Sprecher der Sparkasse Holstein sagte, das Institut halte das Entgelt für sein Basiskonto weiterhin für sachgerecht. „So gibt es beispielsweise regelmäßig einen hohen Beratungs- und Hilfestellungsbedarf zu Fragen des Zahlungsverkehrs.“ Die Sparkasse verlangt nach eigenen Angaben 8,95 Euro.

Die Verbraucherschützer fürchten, dass sich der Streit durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Die Finanzaufsicht Bafin solle daher zeitnah und flächendeckend verhindern, „dass Verbrauchern durch die Entgeltgestaltung der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt wird“.

Die Behörde prüft nach eigenen Angaben in einigen Fällen bereits, ob die Gebühren angemessen sind - also marktüblich und das konkrete Nutzerverhalten berücksichtigen. „Sollte dies nicht der Fall sein, müssten die Institute ihre Preisstrukturen entsprechend der genannten Vorgaben anpassen“, erklärte die Bafin. Namen nannte die Behörde nicht.

Bereits im vergangenen Herbst hatten die Verbraucherschützer fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt, darunter auch Deutsche Bank, Postbank und die Sparkasse Holstein. Zuvor hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe über die Klage berichtet.