Kabinett beschließt Reformpaket für Lebensversicherer
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat das Reformpaket zur Stabilisierung der Lebensversicherer auf den Weg gebracht - mit weitreichenden Folgen für Kunden und die Branche.
Der in Berlin beschlossene Gesetzentwurf sieht Änderungen bei der Beteiligung von Versicherungskunden an stillen Reserven vor. Der Garantiezins für Neuverträge soll weiter sinken.
Kunden, deren Vertrag bald endet oder die demnächst kündigen, sollen weniger stark in den Genuss von „Bewertungsreserven“ kommen. Für ausscheidende Kunden ergeben sich dadurch Einbußen, die sich teils auf mehrere tausend Euro summieren könnten. Ziel ist, dass künftig die langfristigen Zusagen an alle Kunden Vorrang haben sollen.
Zudem soll der Garantiezins für neue Lebensversicherungsverträge zum 1. Januar 2015 von bisher 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Dadurch können Anbieter keine teuren Zusagen mehr machen, die Lebensversicherung verliert aber weiter an Attraktivität. In der Vergangenheit hatten die Anbieter die Kunden noch mit einem Garantiezins von bis zu 4 Prozent für das Altersvorsorge-Produkt gelockt.
Das Maßnahmenpaket sieht zugleich strengere Vorgaben für Unternehmen vor, damit Versicherer ihre Leistungsversprechen einhalten können. So kann die Aufsicht ein Verbot von Dividendenzahlungen an Aktionäre verhängen. Die Ausschüttungssperre wird fällig, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist. Versicherer müssen Kunden zudem stärker als bisher an Risikogewinnen beteiligen. Das sind Erträge, die sich durch eine vorsichtige Kalkulation der Versicherer ergeben.
Zudem dürfen Unternehmen künftig die Kosten für einen Neuabschluss - vor allem Provisionen für Vertreter und Makler - zu einem geringeren Teil an die Versicherten weiterreichen als bisher. Versicherer müssen auch ihre Kosten transparenter machen.
Die Versicherungsbranche lehnt wesentliche Teile des Maßnahmenpakets ab. Dieses wurde geschnürt, da Versicherer wegen der Niedrigzinsen zunehmend Probleme haben, frühere Zusagen auch einzuhalten.