Kabinett beschließt strengere Regeln für Managergehälter
Berlin (dpa) - Nach öffentlicher Empörung über Millionenbezüge für Unternehmensbosse greift die Bundesregierung zu strengeren Regeln - mehr Mitsprache der Aktionäre soll Wirkung zeigen. Feste Gehaltslimits kommen aber nicht.
Künftig soll die Hauptversammlung börsennotierter Unternehmen einmal jährlich über die komplette Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr allein der Aufsichtsrat. Das sieht eine Änderung des Aktienrechts vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Eine „Scheinlösung“, die den Bürgern nur Sand in die Augen streue, lautete die Kritik der SPD-Fraktion, die mit eigenen Plänen in der nächste Woche kommen will. Der BDI hält die Änderung gar für überflüssig.
Die Politik reagiert damit auf die Dauerdebatte über exzessive Boni und hohe Gehälter insbesondere bei Bankern. Vorreiter einer gesetzlichen Regelung war die Schweiz. Dort hatte es eine erfolgreiche Volksabstimmung gegen Gehaltsexzesse gegeben. Daraufhin entschloss sich die schwarz-gelbe Regierung in Berlin wenige Monate vor der Bundestagswahl zum Handeln.
Der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP) verteidigte die Neuregelung, die vom Bundestag noch verabschiedet werden muss. Sie sei eine effektive und angemessene Antwort auf übermäßige Vergütungen einzelner Manager und solle „Selbstbedienung“ in großen Konzernen vermeiden. Gesetzliche Gehalts-Obergrenzen soll es aber nicht geben.
„Die Regeln verpflichten den Aufsichtsrat zu einer verschärften Rechenschaft für sein Tun“, sagte Stadler. Vorgesehen ist demnach, dass die Anteilseigner, die Eigentümer, börsennotierter Unternehmen auf der Hauptversammlung einmal im Jahr zwingend über das System der Vergütungen und die konkrete Höhe der Bezüge abstimmen. Dafür muss konkret benannt werden, welche Einkunftshöhe maximal erzielbar wäre. So würden „die häufig abstrakten Komponenten eines Vergütungssystems für die Aktionäre wie für die Öffentlichkeit greifbar und real“, erklärte Stadler.
Die SPD-Fraktion begrüßte zwar, dass gehandelt wird. Die Richtung sei aber falsch, da die Hauptversammlung mehrheitlich von Investoren dominiert werde, die selbst Treiber der Boni- und Gehaltssysteme seien. Deshalb müsse die Entscheidung über die Gehälter weiter im Aufsichtsrat fallen. Nach dem Antrag der SPD soll das Kontrollgremium klare Obergrenzen setzen. Die Vergütung müsse sich stärker am Gemeinwohl und an einer vertretbaren Relation zum durchschnittlichen Gehalt der Arbeitnehmer orientieren. Gleichzeitig müsse die steuerliche Abzugsfähigkeit von Gehältern und Abfindungen als Betriebsausgaben eingeschränkt werden. „Die Absahnermentalität muss endlich ein Ende haben“, erklärte die stellvertretende Fraktionschefin Christine Lambrecht.
Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), ist generell gegen eine Neuregelung. „Die geltenden gesetzlichen Maßstäbe sind ausreichend und präzise“, erklärte er in einer Stellungnahme.