Kabinett stellt Weichen für Billigung von EZB-Bankenaufsicht

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung stellt die Weichen für die Zustimmung Deutschlands zur europäischen Bankenaufsicht.

Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf als Voraussetzung dafür, dass Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dem Vorschlag der EU-Kommission zur Übertragung der Aufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB) zustimmen kann.

Die einheitliche Aufsicht ist Teil einer Bankenunion. Weitere Säule ist ein Abwicklungsmechanismus zur Schließung maroder Banken. Künftig sollen auch direkte Hilfen des Euro-Rettungsschirms ESM für angeschlagene Banken möglich sein.

Schäuble pochte zuletzt auf eine schnelle Bankenunion. Auf die mittelfristig nötigen Veränderungen der EU-Verträge zur Bankenabwicklung will er nicht mehr warten.

Die direkte Aufsicht der EZB konzentriert sich auf „bedeutende“ Banken der teilnehmenden Staaten. Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent der Wirtschaftsleistung eines Landes gelten laut Finanzministerium grundsätzlich als „bedeutend“.

Unabhängig davon beaufsichtige die EZB zumindest die drei bedeutendsten Institute eines teilnehmenden Staates. Ferner solle die EZB direkt die Institute kontrollieren, die vom Euro-Rettungsfonds direkt gestützt werden.

Bis zum EU-Gipfel im Juni wolle man möglichst weit vorangekommen sein, hatte der französische Finanzminister Pierre Moscovici jüngst gesagt. Schäuble sprach von einem Vorrang-Projekt. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch) wird diskutiert, die EU-Kommission oder den ESM mit der Banken-Abwicklung zu betrauen.

Dann müsste keine eigene Abwicklungsbehörde geschaffen werden, für deren Gründung nach Meinung Schäubles eine Änderung der EU-Verträge nötig wäre. Vielmehr könnte das Regelwerk unangetastet bleiben, da Kommission und ESM als europäische Institutionen in den Verträgen bereits erwähnt werden. Angepasst werden müssten nationale Gesetze.