Karlsruhe erlaubt umstrittenen Riesenlaster-Test
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Umstrittene Riesenlaster dürfen weiter auf deutschen Straßen erprobt werden.
Das Bundesverfassungsgericht wies in einer am Mittwoch bekanntgegebenen Entscheidung Klagen gegen einen seit Anfang 2012 laufenden Feldversuch auf bestimmten Strecken ab.
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein sowie die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen hatten Zweifel an der Rechtsgrundlage des Tests geltend gemacht. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und die Speditionsbranche begrüßten das Karlsruher Votum, SPD und Grüne bekräftigten ihre Bedenken. Bisher sind gut 70 Lkw angemeldet, die 25,25 Meter messen dürfen - also 6,50 Meter mehr als sonst zulässig.
Die Kläger wollten verhindern, dass die sogenannten Lang-Lastwagen auch ohne Zustimmung der betroffenen Bundesländer Strecken probeweise befahren dürfen. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte dies Ende 2011 per Ausnahmegenehmigung erlaubt - ohne Einbeziehung von Bundestag und Bundesrat. SPD und Grüne sowie die beiden Länder sahen dies als verfassungswidrig an. Die Richter stellten dagegen fest, dass die entsprechende Verordnung „von den Ermächtigungsgrundlagen des Straßenverkehrsgesetzes gedeckt“ sei.
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte, die Frage, ob in Deutschland Lang-Lkw fahren sollten, bleibe auf der Tagesordnung: „Wir müssen die Vorbehalte der Bevölkerung gegen überlange Schwerlaster ernst nehmen.“ Der Grünen-Experte Stephan Kühn warnte, eine flächendeckende Einführung von Riesen-Lkw würde Güterverkehr von der Schiene auf die Straße verlagern.
Der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU, Ulrich Lange, begrüßte, dass der Versuch auf einer soliden Basis bis 2016 weitergehen könne. Dobrindt zufolge sind unter anderem noch Fragen von Verkehrssicherheit, Kosteneffizienz und Klimaschutz zu klären.
Laut Bundesverkehrsministerium waren bis April 38 Unternehmen mit 72 Lastwagen für den Versuch angemeldet. Angepeilt wurde, dass in dem auf fünf Jahre angelegten Test einmal 400 Laster unterwegs sind. Fahren dürfen die überlangen Transporter derzeit auf 9300 Kilometern. Es beteiligen sich Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein, das erst nach der Wahl einer neuen Landesregierung geklagt hatte. Auch Länder, die wie Baden-Württemberg nicht mitmachen, müssen die Durchfahrt auf Transitstrecken dulden.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung zeigte sich zufrieden, dass Karlsruhe eine Innovationsbremse gelöst habe. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen warb dafür, Möglichkeiten einer besseren Kapazitätsauslastung zu erproben.