Karmann bekommt 150 Millionen vom Fiskus zurück
Osnabrück (dpa) - Dem insolventen Cabriobauer Karmann stehen einem Urteil des Landgerichts Osnabrück zufolge rund 150 Millionen Euro an Steuererstattungen zu. Die Steuerrückzahlungen gehen bislang an die nicht insolvente Karmann-Besitzgesellschaft, hinter der die Gesellschafter des Unternehmens stehen.
Diese Besitzgesellschaft habe allerdings keinen Rechtsanspruch, diese Erstattungen zu behalten, betonte der Präsident des Landgerichts, Antonius Fahnemann, am Mittwoch. „Wir sehen das als ungerechtfertigte Bereicherung an“, sagte er. Die Gelder müssten daher an den insolventen Unternehmensteil weitergereicht werden.
Hintergrund des Streits ist ein Vertrag aus dem Jahr 1949, wonach die Betriebsgesellschaft als Pacht für Maschinen und Immobilien die Steuern für das Gesamtunternehmen zahlen musste. Nach Änderungen in der Rechtsprechung verlangt inzwischen das Finanzamt für die Jahre 2006 bis 2009 von jeder der beiden Gesellschaften separat Steuern. Wegen der geänderten Steuerbescheide werden zunächst die schon gezahlten Steuern an die Besitzgesellschaft zurückerstattet. Nach Gerichtsangaben sind für das Jahr 2008 inklusive Zinsen bereits knapp 49 Millionen Euro vom Finanzamt zurückgezahlt worden.
Insolvenzverwalter Ottmar Hermann erhebt Anspruch auf dieses Geld, weil ein Großteil der Umsatzsteuerlast auf Leistungen der Betriebsgesellschaft basiert. Karmann fertigte in Osnabrück und Rheine für Konzerne wie Volkswagen oder Daimler Autos, Cabrioverdecke oder Karosserieteile. Wesentliche Teile des alten Karmann-Werkes sind inzwischen an VW gegangen. In Osnabrück baut der Autobauer seit diesem Jahr das Golf-Cabrio. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats kann beim Oberlandesgericht Oldenburg Berufung eingelegt werden.