Kaum Verstöße gegen Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen
Berlin (dpa) - Das zum 1. Juni eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen, wonach bei der Vermietung einer Wohnung in der Regel der Vermieter die Courtage zahlen muss, hat sich ohne größere Probleme etabliert.
01.07.2015
, 08:54 Uhr
„Offensichtlich gibt es eine unglaublich große Erwartung, dass das Gesetz umgangen wird. Ich kann das bisher nicht bestätigen“, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Dies sei nicht verwunderlich: „Es gibt keine wirtschaftlich vernünftige oder legale Möglichkeit, dies zu umgehen.“
Auch der Immobilienverband Deutschland fährt deshalb eine klare Linie. „Wir sagen unseren Mitgliedern: Lasst die Finger davon“, betonte Verbandsjurist Christian Osthus. „Irgendwelche Schlupflöcher zu suchen ist Quatsch.“