Erneuerbare Energien Kein Zuschlag für neue Solaranlagen in NRW
Düsseldorf · Bei der ersten Ausschreibung des Jahres gehen 75 Prozent der Leistung nach Bayern.
Bei der ersten Ausschreibung für Solarstromanlagen in diesem Jahr ist NRW wieder nicht zum Zuge gekommen. 75 Megawatt des ausgeschriebenen Leistungsumfangs von 100 Megawatt gingen nach Bayern. Die restlichen Zuschläge verteilten sich auf Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Nach Ansicht des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) NRW werde der Solarausbau in NRW blockiert, weil das Land seine benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen nicht freigebe. „Dabei ginge dies ohne Probleme“, sagt der LEE-Landesvorsitzende Rainer Priggen: „NRW müsste nur die von der Bundesregierung vorgesehene Länderöffnungsklausel nutzen.“
Insgesamt waren bei der Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Photovoltaik-Anlagen Gebote mit einem Leistungsumfang von 493 Megawatt abgegeben worden. Die Auktion war also massiv überzeichnet. Priggen: „Es könnte sehr viel mehr Solarstrom erzeugt werden, wenn die Bundesregierung den Ausbaudeckel aufheben und die Ausschreibungsvolumen erhöhen würde.“
Tatsächlich wächst in der Branche die Sorge vor dem Erreichen des Solardeckels. Wenn die Gesamtleistung aller installierten Fotovoltaik-Anlagen die Grenze von 52 Gigawatt erreicht hat, werden nur noch Anlagen ohne Förderung gebaut. Das würde gerade die flächenschonenden kleineren Hausdach-Anlagen treffen. Ende 2019 waren schon 50 Gigawatt am Netz. Das Erreichen des Deckels wird im Frühjahr erwartet.
Seine Abschaffung ist zwar parteiübergreifend Konsens, aber die Bundesregierung hat die Umsetzung wie auch die Abstandsregelung für Windräder aus dem Kohleausstiegsgesetz wieder herausgenommen. Jetzt drängt die Zeit. Schon fürchtet man in der Solarbranche einen Arbeitsplatzverlust wie zuletzt im Windsektor.
Die NRW-Landesregierung hat sich in ihrem im Dezember beschlossenen fünften Entfesselungspaket auch der Forcierung des Solarstromsausbaus verschrieben. So sollen dafür künftig auch Randstreifen von Autobahnen und überregionalen Schienenverbindungen zur Verfügung stehen.