Damit wird eine im März 2009 beschlossene Gesetzesänderung realisiert.
Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben weiter für Anmeldung oder Abmeldung eines Fahrzeuges zuständig. Anträge auf Steuervergünstigungen können bei der Zulassungsbehörde oder neuerdings bei den Hauptzollämtern gestellt werden.
Was sich noch künftig für Autohalter ändert, lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Westdeutschen Zeitung