Klage zu Telekom-Börsengang abgeschmettert
Frankfurt/Main (dpa) - Erneut sind enttäuschte Kleinanleger mit ihren Klagen gegen einen Börsengang der Deutschen Telekom AG vorläufig gescheitert.
Wie bereits in dem weit größeren Vorläuferprozess hat das Oberlandesgericht Frankfurt auch die Musterklage gegen den zweiten Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 1999 abgeschmettert. Der 23. Zivilsenat konnte in dem Börsenprospekt keine Fehler entdecken.
Auch die umstrittene teilweise Gruppen-Bewertung der rund 12 000 Telekom-Immobilien in der Eröffnungsbilanz bezeichneten die Richter als rechtmäßig. Die Immobilien waren später deutlich niedriger bewertet worden. Das OLG geht von einem Schätzfehler von etwa zwölf Prozent aus, was absolut im legalen Rahmen für Gutachten liege.
Die rund 150 Kläger hatten sich 1999 mit T-Aktien eingedeckt und später heftige Kursverluste erlitten. Sie verlangen rund 10 Millionen Euro Schadensersatz, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht fühlten. In dem Vorläuferprozess um den dritten Börsengang aus dem Jahr 2000 geht es sogar um 80 Millionen Euro Schaden.
Klägeranwalt Andreas Tilp kritisierte die Entscheidung von Mittwoch als überflüssig. Das OLG hätte in aller Ruhe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum dritten Börsengang abwarten können, die voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 falle. Schließlich habe es im aktuellen Fall keine einzige Rechtsfrage gegeben, die nicht bereits in dem vorhergehenden Großverfahren enthalten gewesen sei.
Die Deutsche Telekom AG sowie ihr Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz zeigten sich hingegen zufrieden mit der OLG-Entscheidung. Das Gericht habe erneut festgestellt, dass es keine Prospektfehler gegeben habe, stellten sie fest.
Tilp kritisierte erneut die Rolle des in beiden Verfahren mitbeklagten Bundes. Er habe mehrfach zu ungunsten der Aktionäre interveniert, indem er die Herausgabe eines Rechnungshofgutachtens zu den Immobilien verhindert habe und gegen die Herausgabe von US-Justizakten interveniert habe.