Kleinaktionäre unterliegen im Telekom-Prozess
Frankfurt/Main (dpa) - Im millionenschweren Prozess um den dritten Telekom-Börsengang im Jahr 2000 haben die klagenden Kleinaktionäre eine klare Niederlage erlitten.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in dem Verkaufsprospekt für die T-Aktie keine Fehler entdeckt, wie die Senatsvorsitzende Birgitta Schier-Ammann verkündete.
Die rund 17 000 Anleger erhalten daher keinen Schadensersatz, den sie in Höhe von rund 80 Millionen Euro eingeklagt haben. Der größte Anlegerschutzprozess in der deutschen Rechtsgeschichte ist damit aber nicht beendet: Andreas Tilp, Anwalt des Musterklägers mit einem Schaden von 1,2 Millionen Euro, kündigte die umgehende Einreichung der Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe an.
Mit einer Entscheidung rechne er nicht vor Mitte des kommenden Jahres, sagte der Anwalt. Der Musterentscheid stelle lediglich einen „Pyrrhus-Etappensieg“ für die Telekom und den Bund dar. „Das entscheidende und letzte Wort wird der BGH sprechen, den wir nunmehr erstmals nach über elf Jahren Prozessdauer anrufen können.“
Telekom-Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz zeigte sich hingegen hochzufrieden über den Ausgang des Mammut-Prozesses mit 18 Prozesstagen. „Das Gericht hat bestätigt, dass es keinen Prospektfehler gab und das sich alle gegen die Deutsche Telekom erhobenen Vorwürfe als haltlos erwiesen haben.(...) Wir sind überzeugt, dass dieser Prospekt in Ordnung ist“, sagte Schmitz.
Der Musterprozess hatte vor vier Jahren beim Oberlandesgericht Frankfurt begonnen und sollte wesentliche Rechtsfragen aus dem noch offenen Vorverfahren beim Landgericht Frankfurt in einem Musterentscheid klären. Das Gericht war sogar in die USA gereist und hatte dort Zeugen vernommen. Die ersten Aktionärsklagen stammen schon aus dem Jahr 2001. Die Anleger haben massive Kursverluste erlitten. Beim sogenannten dritten Börsengang waren im Juni 2000 die mehrfach überzeichneten Aktien zu einem Kurs von 63,50 Euro ausgegeben worden. Danach stürzte der Kurs ab und liegt aktuell bei rund 9 Euro.
Nach der Verlesung des siebenseitigen Urteilstenors, der sich vor allem mit Verjährungsfragen beschäftigte, ging die Vorsitzende des 23. Zivilsenats Schier-Ammann auf die einzelnen Vorwürfe der Kläger ein. So habe die in Gruppen (Cluster) vorgenommene Bewertung der Telekom-Immobilien zur Eröffnungsbilanz des früheren Staatsunternehmens der Gesetzeslage entsprochen und zu keinen gravierenden Fehlern geführt.
Auch an der nur wenige Wochen nach dem Börsengang vom Juni durchgezogenen Übernahme des US-Mobilfunkers Voicestream fanden die Richter nichts, was im Verkaufsprospekt hätte erwähnt werden müssen. In der Folge des 39 Milliarden Euro schweren Deals hatte sich die Ertragslage der Telekom dramatisch verschlechtert. Zu diesem Komplex hatte auch der frühere Telekom-Chef Ron Sommer als Zeuge ausgesagt. Auch weiteren Vorwürfen der Kläger folgte das OLG nicht.
Schier-Ammann bekräftigte ihre Auffassung, dass der Prospekt der vermeintlichen Volksaktie trotz der aufwendigen Werbekampagne mit dem Schauspieler Manfred Krug nur von einem bilanzkundigen Anleger zu verstehen sein musste. Alle anderen hätten sich beraten lassen sollen, hatte die Juristin schon an einem früheren Verhandlungstermin erklärt. Das gelte auch für einen großen Teil der OLG-Richter in diesem Land, meinte Anwalt Tilp hinterher spitz.
Tilp griff erneut den Bund als Telekom-Großaktionär und Mitbeklagten an. Seine Behörden hätten mehrfach zulasten der Kläger bei der Beweisaufnahme interveniert. So habe man sich gegen die Herausgabe von Akten aus dem parallelen US-Verfahren mit der Behauptung gewehrt, damit würden deutsche Hoheitsrechte gefährdet. Auch ein Gutachten zur Immobilienbewertung sei vom Bundesrechnungshof erfolgreich unter Verschluss gehalten worden. In den USA hatte die Telekom im Jahr 2005 Aktionären in einem Vergleich 120 Millionen US-Dollar gezahlt, um einer Sammelklage zu entgehen.