Dafür werden teils hohe Zinsen fällig. Die Verbraucherzentralen gehen nun gegen zwei Banken vor, die in jedem Fall ein Mindestentgelt kassierten. So kostete die Überziehung bei der Deutschen Bank im August 2012 pauschal 6,90 Euro.
Zusätzlich war ein Zinssatz von 16,5 Prozent vorgesehen - dieser sollte greifen, sobald die Summe die 6,90 Euro überstieg. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass mit so einer Regelung jeder Bankkunde, der auch nur minimal seinen Dispo überzieht, sofort 6,90 Euro zahlen muss.
Die zweite Klage richtet sich gegen die Targobank. In der Vorinstanz hatten die zuständigen Oberlandesgerichte einmal der Bank und einmal den Verbraucherzentralen Recht gegeben. Der BGH hat nun zu klären, welche Auffassung die richtige ist. (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15)