Finanzen Vor einer Stundung von Ratenzahlungen sollten Versicherungen geprüft werden
Vor einer Stundung von Kreditraten sollten Kunden von Banken oder Sparkassen unbedingt die Restschuldversicherung prüfen.
Als Folge der Corona-Pandemie kommen viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten, einige können deshalb die Raten für ihren Verbraucherkredit nicht mehr bezahlen. Viele Banken und Sparkassen bieten daher an, die Ratenzahlungen zu stunden.
„Dies kann zwar für viele Kreditnehmer eine Erleichterung sein. Allerdings sollten sie vor einer Stundung unbedingt prüfen, ob stattdessen nicht eine gleichzeitig mit dem Kredit abgeschlossene Restschuldversicherung die Ratenzahlungen zumindest für einen gewissen Zeitraum übernehmen muss“, raten die Schuldnerberater bei der Verbraucherzentrale in Wuppertal.
Eine Restschuldversicherung soll im Todesfall und häufig auch bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit einspringen.
Kleingedrucktes durchlesen
Ob solch eine Versicherung abgeschlossen wurde, steht in dem Kreditvertrag. Wann man zahlen muss, ist im Kleingedruckten vermerkt. So zahlen viele Versicherer zum Beispiel erst nach drei Monaten Arbeitslosigkeit.
„Bei Kurzarbeit wird oft gar nicht gezahlt“, so der Fachmann von Köller. „Kreditnehmer sollten zunächst ihre Bank auf den bestehenden Versicherungsschutz ansprechen oder im Kleingedruckten nachlesen, an wen sie sich im Leistungsfall wenden müssen.“
Versicherungen überprüfen
Restschuld- oder Ratenschutzversicherungen werden bei Abschluss eines Ratenkredits häufig mit verkauft. „Sie sind teuer und zahlen aufgrund vieler Ausschlussklauseln nur selten und wenn, dann zeitlich stark begrenzt“, erklärt der Berater.
„Sie verteuern den Kredit oft enorm, die Kosten für die Versicherung werden aber nicht im Effektivzins für den Kredit mit angegeben. Daher raten wir vom Abschluss einer solchen Versicherung ab.“
So sinkt die Kreditrate
Wer bereits eine Restschuldversicherung hat, die jetzt aber nicht zahlt, sollte prüfen, ob er sie kündigen oder sogar widerrufen kann. Dadurch kann dann dauerhaft die monatliche Kreditrate gesenkt werden.
Allerdings ist es empfehlenswert, sich unbedingt vor Kündigung oder Widerruf schriftlich bestätigen zu lassen, dass diese Schritte keine Auswirkungen auf den bestehenden Ratenkredit haben.