Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen soll teils an Länder fließen
Berlin (dpa) - Von den Mehreinnahmen bei der geplanten Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen soll nicht nur der Bund profitieren. Da etwa acht Prozent des Netzes nicht in seiner Zuständigkeit liegen, sollen dortige Einnahmen nach Abzug von Systemkosten den jeweiligen Ländern ausgezahlt werden.
Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dies dürfte vor allem Ortsdurchfahrten betreffen. Insgesamt soll die von der schwarz-roten Koalition für 2018 vereinbarte Maut-Ausdehnung auf das komplette, 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr extra einbringen.
Bisher wird die Nutzungsgebühr für Lastwagen ab 7,5 Tonnen auf den Autobahnen und 2300 Kilometern Bundesstraße kassiert. Die Einnahmen von zuletzt rund 4,5 Milliarden Euro fließen an den Bund.
SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte der dpa: „Das Kabinett muss zügig den Gesetzentwurf beschließen. Nur so kann der Start für 2018 rechtssicher technisch vorbereitet werden.“ Die Ausdehnung diene dazu, mehr in den Erhalt von Brücken und das Beseitigen von Staustellen zu investieren. Von den Mauteinnahmen für innerörtliche Bundesstraßen sollten die Länder und Kommunen profitieren.
Das Ministerium erläutert in dem Entwurf: „Da künftig mehr Nutzer an den Kosten beteiligt sind, werden die Lasten der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zudem breiter und gerechter verteilt.“ Die Zahl der mautpflichtigen Fahrzeuge von zuletzt 1,6 Millionen dürfte um etwa 130 000 zunehmen.
„Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen und alle Lkw ist seit Jahren überfällig“, sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer am Samstag der dpa. Eine Ausweitung der Maut auf alle Lkw ab 3,5 Tonnen aber nur als Prüfauftrag ins Gesetz zu schreiben, sei „absurd“. Lastwagen seien zu über 90 Prozent für den Verschließ von Straßen und Brücken verantwortlich. „Deshalb müssen Lkw auch zuvorderst den Erhalt finanzieren.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es „spätestens bis Ende 2017“ eine Prüfung geben soll, ob die Maut auch auf kleinere Lkw ab 3,5 Tonnen sowie auf Fernbusse ausgedehnt werden sollte. Von einer Ankündigung in diesem Sinne war auf Wunsch des Umweltministeriums bereits in einem früheren Gesetz zur Lkw-Maut die Rede, das 2014 vom Kabinett beschlossen wurde.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angesichts von Rufen der Länder nach einer Fernbusmaut erst am Freitag klar gemacht, dass er derzeit keinen Anlass für eine Prüfung sieht. Bartol betonte: „Klar ist, eine Handwerkermaut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen wird es mit der SPD nicht geben.“ Die Bahnlobby-Organisation „Allianz pro Schiene“ kritisierte, dass eine Fernbusmaut nur als Prüfauftrag erwähnt werde. Es gebe keinen vernünftigen Grund, warum sie in diesem Gesetz fehlen sollte.