Mehr als 200.000 Kunden betroffen Sparkassen kündigen Sparverträge
Düsseldorf · Mehr als 200 000 Kunden betroffen, weil Prämien zu hoch sind. Verbraucherzentrale NRW rät den Betroffenen zum Widerspruch.
Die Sparkassen in Deutschland versuchen derzeit, mehr als 200 000 Kunden aus ihren lukrativen Prämiensparverträgen zu drängen. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Verbraucherportals biallo.de. Mehr als 100 Sparkassen haben laut Stiftung Warentest Kündigungen ausgesprochen, darunter elf aus Nordrhein-Westfalen. Allein bei der Sparkasse Dortmund sind 9500 Kunden betroffen, bei der Sparkasse in Mülheim an der Ruhr sind es etwa 5000. Die Stadtsparkasse Remscheid hat rund 500 Verträge gekündigt.
Rechtlich bewegen sich die Geldhäuser meist auf sicherem Boden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai dieses Jahres entschieden, dass die Institute Prämiensparverträge kündigen dürfen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist (siehe Infokasten). Dies ist meist nach 15 Jahren der Fall. Zusätzlich muss es einen „sachgerechten Grund“ für die Beendigung des Vertrages geben. Die Sparkassen sehen in den anhaltend niedrigen Zinsen einen solchen Grund. Dem hat der BGH zugestimmt.
Kündigung nur dann rechtens, wenn Verträge unbefristet sind
Dass die Kündigungen in allen Fällen rechtens sind, ist dennoch sehr zweifelhaft. Denn die Bundesrichter haben auch entschieden, dass dieser Schritt nur dann erlaubt ist, wenn in den Verträgen keine konkrete Laufzeit vereinbart worden ist, sie also unbefristet abgeschlossen wurden. Viele Verträge haben aber eine Laufzeit von 20, 25 oder sogar 30 Jahren. Trotzdem versuchen einige Sparkassen, auch solche Verträge vorzeitig zu beenden, weil sie die hohen Prämien nicht mehr bezahlen wollen.
Ausdrücklich nicht zu dieser Gruppe zählen nach eigener Darstellung die Stadtsparkassen Wuppertal und Düsseldorf. Beide Häuser haben Kündigungen auf Nachfrage bereits im September ausgeschlossen, weil alle Verträge ein festes Enddatum hätten.
Christian Urban von der Verbraucherzentrale NRW rät allen Kunden, die von einer Kündigung betroffen sind, ihren Vertrag zu prüfen. Die Verbraucherschützer helfen mit einem Vorabcheck und bieten im Internet einen Musterbrief an, um der Kündigung im Zweifel zu widersprechen.
Eine individuelle und kostenpflichtige Rechtsberatung erhalten die Betroffenen in vielen Büros der Verbraucherzentrale NRW. Ebenso können sie sich an Fachanwälte wenden.
Geprüft werden sollte laut Urban auch, ob die Zinsen bei den Prämiensparverträgen richtig berechnet wurden. Das gelte bei gekündigten und ungekündigten Prämiensparverträgen. In der Regel geht es dabei um mehrere Tausend Euro. Bereits 2004 hat der BGH geurteilt, dass schwammige Zinsanpassungsklauseln nicht erlaubt sind. Infos im Netz unter: