Mehr Durchblick für Bankkunden
Mit neuen Kontrollen und schärferen Vorgaben zu Provisionen sollen Anleger besser geschützt werden.
Straßburg/Düsseldorf. Beratungsprotokoll, Beipackzettel, Beraterregister — Bankkunden sollen bei Geldanlagen und ihren oft komplizierten Konditionen endlich besser durchblicken können.
Die Branche steht unter verschärfter Beobachtung, seit sie mit Zockerprodukten nicht nur das Weltfinanzsystem an den Rande des Abgrunds brachte, sondern auch manchen Anleger um seine Ersparnisse.
Jetzt folgt ein weiteres Instrument für Verbraucher, die sich gegen Beratungsfehler wehren wollen: Die Finanzaufsicht Bafin registriert von diesem Donnerstag an jede Beschwerde.
Dazu wird ein Register eingerichtet, das jeden Berater und Vertriebsbeauftragten erfasst — rund 300 000 Personen. Häufen sich Beschwerden, kann die Behörde ermitteln und auch Sanktionen verhängen. Die Banken sind verpflichtet, jede Kundenkritik — egal, ob schriftlich oder am Schalter — weiterzuleiten.
Zudem will das EU-Parlament mit neuen Regeln für die Bankberatung die Anleger besser schützen: Bankberater sollen beim Verkauf von Finanzprodukten Provisionen nur dann bekommen, wenn sie an den Kunden weitergegeben werden, der Kunde darüber aufgeklärt wurde oder wenn sie für die Bereitstellung des Produkts nötig sind.
Ein generelles Provisions-Verbot fand allerdings keine Mehrheit im Parlament. Ob die Vorgaben so umgesetzt werden, ist noch nicht klar. Die EU-Staaten müssen noch zustimmen. In Deutschland will die Bundesregierung zumindest eine verbindliche Offenlegung der Provisionen. In Großbritannien gilt hingegen schon ein Verbot von Provisionen im Bankenbereich.
Die EU-Abgeordneten wollen erreichen, dass Bankberater allein zum Wohl des Kunden handeln. Ob ihnen das so gelingt, ist umstritten. Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), sprach von einer „verpassten Gelegenheit“. Das Parlament habe es nicht geschafft, die Konsumenteninteressen über den Bankprofit zu stellen.
Die EU will außerdem den superschnellen Börsenhandel bremsen, um Spekulationen einzudämmen. Die Richtlinie sieht für jede Handelsorder eine Mindesthaltefrist vor. Damit sollen extreme Kursturbulenzen verhindert werden. Ferner werden Spekulationen mit Industrie- und Agrarrohstoffen begrenzt.