Mehr Schutz für Verbraucher bei Finanzgeschäften
Berlin (dpa) - Anbieter auf dem bisher weitgehend unregulierten „Grauen Kapitalmarkt“ werden fester an die Kandare genommen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einigten sich auf einen „Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt“.
Das Maßnahmenpaket, das an diesem Donnerstag vorgestellt wird, sieht bessere Informationen und mehr Transparenz für Anleger vor sowie Vertriebsbeschränkungen für riskante Finanzprodukte. Zudem sind mehr Befugnisse für die oberste Finanzaufsicht Bafin geplant. Auslöser für die strengeren Vorgaben war auch die Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon. Dort hatten rund 75 000 Anleger etwa 1,4 Milliarden Euro in hoch riskante Genussrechte investiert.
Union und SPD hatten sich bereits darauf verständigt, Kleinanleger künftig vor riskanten Finanzprodukten besser zu schützen. Die Bafin soll den kollektiven Schutz der Verbraucher als wichtiges Ziel ihrer Aufsichtstätigkeit erhalten. Der „Graue Kapitalmarkt“ soll aber als Finanzierungsquelle und Wagniskapitalgeber erhalten bleiben. Die Koalition hatte stets betont, Anlegern könnten nicht alle Risiken abgenommen werden, auf dem „Grau-Markt“ müsse es aber fair zugehen.
Eckpunkte für den geplanten Aktionsplan wurden bereits bekannt. Die sahen eine Art Pranger vor. So soll die Bafin auf ihrer Internetseite Aufsichtsmaßnahmen gegen Anbieter von Graumarktprodukten veröffentlichen können und auch auf Unternehmen hinweisen, die keine oder unzureichende Auskünfte geben. Umgehungstricks unseriöser Anbieter sollen vermieden werden.
Die Gültigkeit von Wertpapierprospekten soll auf ein Jahr verkürzt und Anbieter vor dem Einwerben von weiterem Kapital zu aktuelleren Informationen verpflichtet werden. Als allerletztes Mittel ist ein Vertriebsverbot bei intransparenten Finanzprodukten im Gespräch. In weniger gravierenden Fällen könnte den Eckpunkten zufolge ein Werbeverbot für den Direktvertrieb erlassen werden.
Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ (Donnerstag) muss in Verkaufsprospekten künftig die Fälligkeit von laufenden Vermögensanlagen aufgelistet werden. Damit solle „unzulässigen Schneeballsystemen entgegengewirkt werden“. Sollten sich Geschäfte verschlechtern und gar eine Insolvenz drohen, müssten Unternehmen diese Informationen zwingend im Prospekt nachtragen. Ist der Vertrieb bereits abgeschlossen, wolle die Regierung den Anbieter zwingen, bei sich abzeichnenden Problemen mit der Zinszahlung oder Rückzahlung „ad-hoc-Mitteilungen“ zu verbreiten.
Die Finanzaufsicht hatte es bisher abgelehnt, auch Geschäftsmodelle von Anbietern unter die Lupe zu nehmen. Aufsichts-Chefin Elke König erklärte, es könne nicht Aufgabe der Bafin sein, Renditeversprechen sämtlicher Unternehmen zu prüfen. Es gehe nicht darum, alle auch nur ansatzweise riskanten Angebote von Verbrauchern fernzuhalten oder diese zu verbieten. In der Kritik steht auch, dass der „Graue Kapitalmarkt“ durch Gewerbeämter beaufsichtigt wird. Die Kreditwirtschaft fordert eine Kontrolle durch die Bafin.