Middelhoff bleibt zunächst in Haft
Essen (dpa) - Rückschlag für Thomas Middelhoff: Der frühere Topmanager bleibt auch nach einem neuen Haftprüfungstermin zunächst weiter hinter Gittern.
Die 15. Strafkammer des Essener Landgerichts will erst im Laufe der Woche über eine mögliche Aussetzung des Haftbefehls entscheiden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen den früheren Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor in der vergangenen Woche erlassen.
Hoffnungen auf ein rasches Ende der Untersuchungshaft noch am Montag erfüllten sich damit nicht. Gleich vier Anwälte hatten bei dem nicht öffentlichen Haftprüfungstermin vor der 15. Strafkammer des Landgerichts versucht, Middelhoff den Weg zurück in die Freiheit zu ebnen. Unter ihnen war mit Sven Thomas einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger.
Middelhoff, einst einer der einflussreichsten deutschen Manager, war am Freitag überraschend verhaftet worden. Zuvor hatte ihn das Landgericht Essen wegen Untreue in 27 Fällen und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Middelhoff-Anwalt Winfried Holtermüller hatte am Wochenende in einem Interview der „Bild am Sonntag“ angekündigt, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Die Richter sahen bei Middelhoff Fluchtgefahr, daher erließen sie Haftbefehl. Als Gründe dafür nannten sie die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, Middelhoffs Wohnsitz im Ausland, aber auch die unklare berufliche Situation des Managers. Allerdings signalisierte das Gericht gleichzeitig, dass es hoffe, schnell zu „milderen Maßnahmen“ umschwenken zu können. Denkbar wäre etwa die Hinterlegung einer Kaution und/oder die Abgabe des Reisepasses.
Was bisher eine Aussetzung des Haftbefehls verhinderte, dazu wollten sich am Montag weder das Gericht noch Middelhoffs Verteidiger äußern. Das Gericht teilte lediglich mit, dass die Verteidigung der Kammer kurzfristig weitere schriftliche Unterlagen übersenden wolle, die für die Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft von Bedeutung seien könnten. Middelhoff habe in dem Termin außerdem Gelegenheit gehabt sich zu äußern.
Unklar blieb zunächst, welche Auswirkungen die Untersuchungshaft des Managers auf eine Reihe von Zivilverfahren haben wird, in denen der 61-Jährige als Kläger oder Beklagter auftritt. So soll am Dienstag (18.11.) vor dem Kölner Landgericht ein Zivilprozess von Middelhoff gegen die Bank Sal. Oppenheim beginnen. Das Ehepaar Middelhoff fordert die Rückabwicklung seiner Beteiligungen an diversen Fonds und die Freigabe von gut 23 Millionen Euro Festgeldern. Der Streitwert sei mit 30 Millionen Euro beziffert, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Summe, die das Ehepaar Middelhoff insgesamt fordere, könne aber weitaus höher sein, ergänzte der Gerichtssprecher. Bei Zivilverfahren sei der Streitwert grundsätzlich gedeckelt - mit der Obergrenze von 30 Millionen Euro. In der Vergangenheit war stets eine Summe von gut 100 Millionen Euro genannt worden, die die Middelhoffs gerichtlich erstreiten wollen. In dem am Dienstag startenden Kölner Zivilverfahren gibt es auch eine Widerklage: Darin fordert Sal. Oppenheim von dem Ehepaar Darlehensraten zurück, die angeblich noch ausstehen. Zahlen nannte das Gericht dazu nicht.
Das Gericht hat das persönliche Erscheinen des Managers angeordnet. Der Gerichtssprecher sagte, grundsätzlich ordne eine Kammer dann persönliches Erscheinen an, wenn es noch direkte Fragen an den Kläger gebe. Eine solche Befragung könne man aber theoretisch auch auf einen anderen Prozesstag verschieben. Zugleich sei es möglich, auch einen Kläger zu einem Prozesstermin „vorzuführen“, wenn sich dieser in Haft befinde.
Das Kölner Bankhaus wollte sich am Montag inhaltlich nicht zu dem Fall äußern. Mit der Insolvenz des Handelskonzerns 2009 stand auch die einst größte europäische Privatbank vor der Insolvenz - und ist seit 2010 stark verkleinert eine Tochter der Deutschen Bank. Die frühere Führung von Sal. Oppenheim steht derzeit in Köln in einem Untreue-Strafverfahren vor Gericht.