Middelhoff muss Aktionär Schadenersatz zahlen
Essen (dpa) - Niederlage für Manager Thomas Middelhoff. Das Essener Landgericht verurteilte den Ex-Arcandor-Chef wegen „sittenwidriger Schädigung“ zu Schadensersatz an einen Kleinaktionär. Andere Aktionäre dürfen sich aber keine Hoffnung machen.
Das Landgericht Essen verurteilte den Manager im Prozessreigen um den Zusammenbruch des Arcandor-Konzerns am Donnerstag zur Zahlung von 2575 Euro Schadensersatz an einen Kleinaktionär. Das Gericht warf Middelhoff eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ des Klägers Jan-Eric Peters vor.
Peters, Chefredakteur der „Welt“-Zeitungsgruppe, hatte bei privaten Geschäften mit Arcandor-Aktien im Herbst 2008 rund 50 000 Euro verloren. Aus seiner symbolischen Klageforderung von rund 5000 Euro gestand ihm das Gericht gut die Hälfte zu. Middelhoff will in Berufung gehen.
Nach Ansicht der Richter muss sich Middelhoff die „offensichtlich falschen Erklärungen“ des Arcandor-Pressesprechers vom 24. September 2008 zurechnen lassen. Der Sprecher hatte damals erklärt, ein Verkauf von Anteilen des Reisekonzerns Thomas Cook stehe bei Arcandor nicht zur Debatte. Daraufhin hatte sich Peters zum Zukauf von Arcandor-Aktien entschlossen.
Am Abend des selben Tages korrigierte das Unternehmen jedoch die Erklärung des Sprechers in einer Ad-hoc-Mitteilung. Die Folge: Der Aktienkurs stürzte ab. „Der damalige Vorstand hat die Erklärung des Sprechers wissentlich geduldet und es unterlassen, sie unmittelbar richtig zu stellen“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Ein Gerichtssprecher wies darauf hin, dass es sich bei der Entscheidung um einen Einzelfall handele. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) warnte Arcandor-Aktionäre vor einem vorschnellen Gang zum Anwalt. Das Urteil betreffe „nur einen ganz isolierten Bereich“, sagte DSW-Sprecher Marc Tüngler.
Den weiteren Vorwurf gegen Middelhoff, er selbst habe seinerzeit ebenfalls in einem Zeitungsinterview falsche Angaben gemacht und damit die finanzielle Lage des Essener Handelskonzerns beschönigt, wies das Gericht dagegen zurück. Middelhoff habe in dem Gespräch mit dem Journalisten „keine verbindliche Aussage“ getroffen. Daher könne er nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass sich Peters auch nach der Lektüre dieses Interviews zum Kauf von Arcandor-Aktien entschlossen habe.
Middelhoffs Rechtsanwalt Hartmut Fromm kündigte nach der Urteilsverkündung umgehend Berufung an. Weder Middelhoff noch einer seiner Vorstandskollegen hätten zu irgendeinem Zeitpunkt täuschende oder gar falsche Äußerungen gemacht. Zeugen, die das belegen könnten, seien vom Gericht nicht gehört worden. Der Anwalt von Peters antwortete auf die Frage, ob sein Mandant nach der teilweise positiven Entscheidung nun noch weitere Teile seines Gesamtschadens einklagen werde: „Davon können Sie ausgehen.“
Middelhoff kämpft derzeit noch an anderen Fronten vor dem Essener Landgericht. Erst im April hatte das Gericht über die Schadenersatz-Klage des Insolvenzverwalters der Arcandor AG, Klaus Hubert Görg, gegen den Ex-Chef und weitere frühere Vorstände verhandelt.