Dort dürfen Neuvertragsmieten nur noch bis zu zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Ausnahmen gibt es für Erstvermietungen und umfassend modernisierte Wohnungen. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen will die Mietpreisbremse zum 1. Juli einführen.
Ebenfalls seit Montag gilt, dass derjenige den Wohnungsmakler bezahlt, der ihn bestellt hat - das sogenannte Bestellerprinzip.