Parteienfinanzierung Bundesländer wollen der NPD Staatsgeld entziehen

Berlin (dpa) - Die Bundesländer wollen einen Ausschluss der rechtsextremistischen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung erreichen. Sie beschlossen im Bundesrat in Berlin einstimmig, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

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Damit ziehen die Länder Konsequenzen aus dem vor einem Jahr gescheiterten zweiten NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, aber die Partei zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend erscheint. Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin hatte es 2017 eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gegeben. Der nun geplante Antrag in Karlsruhe muss neu erarbeitet und begründet werden.

Aus Bundesmitteln bekam die NPD 2016 knapp 1,03 Millionen Euro, von den Ländern knapp 110 650 Euro.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte, die Länder wollten verhindern, dass die NPD von dem Staat, den sie bekämpfe, auch noch finanziert werden müsse. „Wir bleiben eine freiheitliche und auch eine streitbare Demokratie, aber wir sind eben auch eine wehrhafte Demokratie“, sagte sie. Dass die NPD derzeit keine große Bedeutung habe, sei eine Momentaufnahme. „Wir müssen alles daran setzen, dass sich das nicht noch einmal ändert.“

Ihre Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), betonte: „Gerade in unserem Bundesland ist die NPD sehr umtriebig. Wir haben eine NPD erlebt, die versucht, sich in der Zivilgesellschaft breit zu machen, die versucht, sich in unseren Dörfern und Städten Raum zu erkämpfen.“ Im Landesparlament habe die NPD für ihre feindliche Ausrichtung geworben.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, der Staat dürfe die Kräfte, die auf seine Beseitigung hinarbeiteten, nicht auch noch in ihrem unheilvollen Treiben unterstützen. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) unterstrich, die NPD liege am Boden - und dort solle sie auch bleiben. „Für das weitere Verfahren wird es entscheidend sein, vor dem Bundesverfassungsgericht zu belegen, dass die NPD auch weiterhin die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.“

Von 1,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2013 war die NPD auf 0,4 Prozent im September 2017 abgestürzt. Die Partei ist nach Expertenansicht in der Klemme zwischen der moderateren AfD und noch radikaleren Splitterparteien.

Durch eine Streichung des Staatsgeldes könnte die NPD quasi von der Bildfläche verschwinden, meint der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ressortchef Holger Stahlknecht (CDU). „Die Partei wird nach dieser Streichung, denke ich, in der Bedeutungslosigkeit versinken“, sagte Stahlknecht der Deutschen Presse-Agentur. „Da werden Strukturen zusammenbrechen. Ein Wahlkampf auf Landes- wie auf Bundesebene wird außerordentlich schwierig werden.“

Auch ohne offiziellen Ausschluss von der Parteienfinanzierung dürfte die NPD vorerst auf den Löwenanteil an staatlicher Unterstützung verzichten müssen. Wegen des geringen Stimmenanteils bei der Bundestagswahl fällt die Unterstützung aus Bundesmitteln weg. Geisel betonte, der Ausschluss von der Parteienfinanzierung sei richtig, auch wenn der Anspruch der NPD in Zukunft durch niedrige Wahlergebnisse weiter abnehme.