GroKo-Verhandlungen in Berlin GroKo: Worauf Union und SPD sich bisher geeinigt haben

Berlin. Noch laufen die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD. Aber einiges, was im Fall einer neuen großen Koalition kommen würde, ist schon bekannt.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Parteivorsitzender Martin Schulz.

Foto: Maurizio Gambarini

Manches steht im Sondierungspapier, anderes kam während der Verhandlungen dazu. Ein Überblick:

RENTE I: Bis 2025 soll das Rentenniveau, also das Verhältnis der Rente zum Lohn, nicht unter 48 Prozent fallen und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen. Das wollen die GroKo-Partner gesetzlich fixieren. Für die Zeit danach soll eine Rentenkommission eingerichtet werden. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben, sollen auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen.

RENTE II: Wer Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, soll nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn Prozent über der Grundsicherung erhalten. Selbstständige sollen zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Wer neu wegen Krankheit frühzeitig Erwerbsminderungsrente bekommt, soll rentenrechtlich so behandelt werden, als wenn er bis zum aktuellen Renteneintrittsalter gearbeitet hätte.

FAMILIENNACHZUG: Der Nachzug der Kernfamilie von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz, etwa aus dem Bürgerkriegsland Syrien, bleibt bis zum 31. Juli ausgesetzt. Für die Zeit müssen Details noch ausgehandelt und in ein Gesetz gegossen werden. Angepeilt ist Folgendes: Ab dem 1. August sollen auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige nach Deutschland nachholen dürfen. Allerdings nur in begrenztem Umfang von bis zu 1000 Menschen pro Monat, also maximal 12 000 pro Jahr. Wie genau sie ausgewählt werden sollen, ist unklar. Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefallregelung, also eine Klausel für besondere Ausnahmefälle.

KRANKENVERSICHERUNG: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt werden - das hat die SPD bereits in den Sondierungen durchgesetzt. Derzeit gibt es einen festen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen zahlen. Dazu kommt aber ein Zusatzbeitrag, den Kassenmitglieder allein schultern müssen. Er liegt im Schnitt bei 1 Prozent.

PFLEGE: Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung sollen eingeleitet und in einem ersten Schritt 8000 neue Fachkraftstellen geschaffen werden. Zudem sind vereinfachte Möglichkeiten für vorübergehende Aus- und Erholungszeiten für Angehörige geplant. Pflege-Tarifverträge sollen leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können.

ARBEITSMARKT: Das zunächst gescheiterte Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll nun kommen - für Firmen ab 45 Mitarbeitern. Bei 45 bis 200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern gewährt werden müssen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozentpunkte sinken. Für Langzeitarbeitslose soll ein neues Förder-Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ kommen. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug ordnen und steuern.

PFLEGE: Gegen den Mangel an Pflegekräften sollen Arbeitsbedingungen und Bezahlung in Altenheimen und Kliniken „sofort und spürbar“ verbessert werden. Zusätzliche Stellen sollen gefördert werden.

FAMILIEN: Das Kindergeld soll um 25 Euro pro Kind und Monat steigen - zum Juli 2019 nochmals um 10 Euro und zum Januar 2021 um weitere 15 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt entsprechend. Auch der Kinderzuschlag für Einkommensschwache soll erhöht werden. Kinderrechte sollen eigens im Grundgesetz verankert werden.

BILDUNG: Die Parteien wollen das Grundgesetz ändern, damit der Bund sich stärker am Ausbau von Ganztagsschulen in den Kommunen beteiligen kann. Dazu soll der Paragraf 104c des Grundgesetzes geändert werden. Bisher ist eine Finanzhilfe des Bundes nur für finanzschwache Kommunen zulässig. Wie der SPD-Politiker Hubertus Heil sagte, sollen zwei Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsschulen und für die Betreuung zur Verfügung gestellt werden, zudem soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt werden. Eine Milliarde soll es für eine Bafög-Reform geben.

FINANZEN: Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise wegfallen - in dieser Wahlperiode mit einem „deutlichen ersten Schritt“, der rund 90 Prozent der Zahler voll entlastet. Steuererhöhungen für die Bürger soll es nicht geben. Für den Haushalt gilt weiter das Ziel einer „schwarzen Null“, also keiner neuen Schulden. Die Länder sollen bis 2021 insgesamt acht Milliarden Euro für Flüchtlingskosten erhalten.

SICHERHEIT: Bei den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sollen je 7500 zusätzliche Stellen geschaffen werden, zudem 2000 neue Stellen in der Justiz. Für den Umgang mit terroristischen Gefährdern sollen bundesweit einheitliche Standards kommen.

MIGRATION: Der Zuzug von Flüchtlingen soll die Zahl von 180 000 bis 220 000 pro Jahr nicht überschreiten. Asylverfahren sollen künftig in „zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen“ stattfinden. Der derzeit ausgesetzte Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus soll eng begrenzt werden - limitiert auf 1000 Menschen pro Monat und unter mehreren Voraussetzungen.

WOHNEN: Der Wohnungsbau soll mit Steueranreizen gefördert und Familien sollen bei der Eigentumsbildung unterstützt werden. Die Mietpreisbremse soll auf Wirksamkeit überprüft werden.

VERTEIDIGUNG: Rüstungsexporte sollen auch mit strengeren Richtlinien weiter eingeschränkt werden. Die Bundeswehrtruppen in Afghanistan und Mali sollen aufgestockt, die militärische Beteiligung am Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat soll dagegen eingeschränkt werden.

EUROPA: Deutschland soll in die Debatte für eine Stärkung der EU aktiv werden. Gemeinsam mit Frankreich soll die Eurozone reformiert werden. Ziel ist zudem eine „solidarische Verantwortungsteilung in der EU“ in der Flüchtlingspolitik. Generell gelte: „Wir sind auch zu höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit.“

DEMOKRATIE: Programme gegen Links- und Rechtsextremismus, Islamismus und Antisemitismus sollen ausgebaut werden. Eine Kommission soll Vorschläge für mögliche weitere Elemente direkter Demokratie machen.

ENERGIE UND KLIMASCHUTZ: Das Klimaschutzziel für 2030 soll „auf jeden Fall“ erreicht und die „Handlungslücke“ bei der angestrebten Senkung des CO2-Ausstoßes bis 2020 schnellstmöglich geschlossen werden. Die Maßnahmen soll eine Kommission bis Ende 2018 erarbeiten. Beachtet werden sollen Versorgungssicherheit, Sauberkeit, Wirtschaftlichkeit und eine Umsetzung ohne Strukturbrüche. Erneuerbare Energien sollen schneller ausgebaut werden - auf einen Anteil von 65 Prozent am Stromverbrauch bis 2030. Auch der Netzausbau soll schneller werden.

VERKEHRSWEGE: Die zuletzt gestiegenen Investitionen des Bundes in die Verkehrswege sollen „mindestens auf dem heutigen Niveau“ fortgeführt werden. Ein „Beschleunigungsgesetz“ soll das Planen und Bauen für „Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen“ erleichtern.

DIESEL: Fahrverbote wegen Luftverschmutzung in Städten sollen vermieden werden - unter anderem mit „effizienteren und sauberen Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen“. Die Kommunen sollen für Luftreinhaltung und Verkehrsprojekte mehr Geld bekommen.

GLYPHOSAT: Nach der umstrittenen weiteren EU-Zulassung soll der Einsatz des Unkrautgifts national beschränkt und „so schnell wie möglich grundsätzlich beendet“ werden. Den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sollen bundesweit einheitliche Regeln verbieten.

TIERSCHUTZ: Für Fleisch aus besserer Tierhaltung soll die schon seit längerem geplante staatliche Kennzeichnung mit einem Tierwohllabel kommen. Das Massen-Töten männlicher Küken soll beendet werden. „Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab.“

DIGITALISIERUNG: Bis 2025 soll es flächendeckend schnelles Internet mit Gigabit-Netzen geben. Im Internet sollen weiter alle Inhalte mit gleichem Tempo transportiert werden - die Netzneutralität bleibt.

VERBRAUCHERSCHUTZ: Für Fälle mit vielen Betroffenen wie beim Diesel-Skandal soll eine Musterfeststellungsklage möglich werden.