Meinung NPD-Verbot: Der dritte Versuch

Man muss den Kakao nicht auch noch trinken, durch den man gezogen wird, sagt der Volksmund. Insofern erscheint der Gedanke nur konsequent, dass eine Partei wie die NPD, die das freiheitlich-demokratische System der Bundesrepublik abschaffen will, nicht auch noch mit Steuergeldern eben jenes Systems alimentiert werden darf.

Stefan Vetter.

Foto: k r o h n f o t o . d e

Der letzte Verbotsantrag in Karlsruhe war Anfang 2017 ja nicht daran gescheitert, dass die Richter Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD gelassen hätten. Ganz im Gegenteil. Karlsruhe sah deshalb von einem Verbot ab, weil, so die damalige Argumentation, diese Partei nicht stark genug sei, um den Rechtsstaat zu zerstören. Über diese Auffassung lässt sich natürlich streiten. Die gleichen Richter haben Bundesregierung und Parlament damals allerdings auch ermuntert, aus Gründen der Verfassungsfeindlichkeit über einen Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung nachzudenken. Und so wurde das Grundgesetz ein paar Monate später vom Bundestag auch entsprechend nachgeschärft. Eine Erfolgsgarantie ist das aber noch lange nicht. Entscheidend wird sein, ob der konkrete Antrag schlüssig begründet ist und warum im konkreten Fall die Gleichbehandlung der Parteien bei den staatlichen Zuwendungen zurückstehen muss. Doch selbst wenn diese Partei am Ende finanziell ausgetrocknet wäre, der braune Ungeist und die rechtsextremistischen Gefahren lassen sich nicht mal eben durch ein Gerichtsurteil abschaffen.

Mindestens genauso wichtig ist deshalb ein Verfassungsschutz, der auch auf dem rechten Auge wachsam ist. Zudem müssen örtliche Initiativen im Kampf gegen den braunen Spuk stärker vom Staat unterstützt werden. Und bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Umtriebe im Netz ist auch noch viel Luft nach oben. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein. Mit einem weiteren Gang nach Karlsruhe hat sich dieser Anspruch nicht erschöpft.