Mietpreisbremse wohl mit mehr Ausnahmen
Berlin (dpa) - Bei der geplanten Mietpreisbremse der schwarz-roten Bundesregierung zeichnen sich mehr Ausnahmen ab als bisher vorgesehen. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir können darüber diskutieren, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen.“
Der ursprüngliche Entwurf sieht dies nur für erstmalige Vermietungen neu gebauter Wohnungen vor. „Wir wissen, dass zurzeit viel in den Wohnungsbau investiert wird. Diese Investitionsbereitschaft wollen wir erhalten“, sagte der Minister.
Der wohnungspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Christian Kühn, sagte der dpa: „Mit dieser Ankündigung beerdigt Minister Maas faktisch die Mietpreisbremse.“ Von dem im Wahlkampf 2013 angekündigtem Vorstoß bleibe kaum noch etwas übrig. Das sei Wählertäuschung. SPD und Union stellten die Interessen der Immobilienlobby über die der Mieter.
Die Preisbremse sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. In welchen Gebieten dies greift, sollen die Bundesländer für fünf Jahre festlegen können. Drastische Mietsprünge gibt es vor allem in Großstädten und Universitätsstädten. Aus der Union und von Hauseigentümern war mehrfach Kritik an den Plänen laut geworden.
Der Gesetzentwurf wird derzeit in der schwarz-roten Koalition abgestimmt. Maas sagte, das Vorhaben sei auf einem guten Weg. Die Reisbremse solle wie geplant im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. „Was wir vorgelegt haben, ist ein vernünftiger Mittelweg, mit dem alle leben können.“
Außerordentliche Renditen für Geldanleger gebe es im Wohnungsmarkt nur, wenn die Mietpreise weiter sehr stark anziehen. „Wohnungen können aber nicht wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Wohnungen sind ein Zuhause für Menschen.“ Der Wohnungsmarkt sei daher „der völlig falsche Platz für die Fantasien von reinen Profitmaximierern“.
Die ebenfalls vorgesehenen Änderungen bei Maklerkosten seien eine Frage der Gerechtigkeit: „Wir wollen, dass in Zukunft derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt hat - und nicht immer automatisch der Mieter.“ Zu Forderungen von Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), das Bestellerprinzip für Maklerkosten auch auf Hauskäufe auszudehnen, äußerte sich Maas zurückhaltend, aber gesprächsbereit. Bei der Miete ist das Problem drängender. Es sind weit mehr Menschen betroffen (...) Und es sind meistens auch Menschen betroffen, die weniger Geld haben als jemand, der eine Wohnung kaufen kann.“ Wenn die Union dies wolle, könne man aber auch darüber jederzeit reden.