Nach Kirch-Pleite: Zäher Kampf um Schadenersatz geht weiter

Klagen Kirch-Erben und Deutsche Bank weiter?

München. Es ist nicht der erste Anlauf. Schon mehrfach haben die Deutsche Bank und die Anwälte von Leo Kirch versucht, ihren milliardenschweren Streit um Schadenersatz für die Pleite des Kirch-Medienimperiums 2002 außerhalb von Gerichtssälen beizulegen. Vor zwei Wochen schien es, als hätte es nach zehn Jahren endlich geklappt.

Der scheidende Bankchef Josef Ackermann und die Witwe des im Juli 2011 gestorbenen Kirch hätten sich geeinigt, hieß es. Die Bank sollte etwas mehr als 800 Millionen Euro zahlen, die Kirch-Seite auf alle weiteren Ansprüche verzichten.

Dementiert wurde der Deal von keiner Seite, bestätigt wurde der Vergleich allerdings auch nicht. Nun sieht es so aus, als könnte die Vereinbarung — wie frühere — doch noch platzen. Die Gemengelage ist kompliziert, alle Seiten hüllen sich in Schweigen.

Doch woran hakt es? Vor allem in der Bank soll es Widerstand gegen den Deal geben. Zu teuer sei die Einigung — vor allem müsse die Bank nach einem solchen Schritt womöglich ihren früheren Chef Rolf Breuer für die Zahlung haftbar machen. Denn es war Breuer, der vor zehn Jahren in einem TV-Interview die Kreditwürdigkeit Kirchs in Zweifel zog — und aus Sicht von Kirch damit den Zusammenbruch des verschachtelten Medienkonzerns auslöste.

Laut „Spiegel“ erwägt die Bankspitze, die Aktionäre in der Hauptversammlung über einen Vergleich abstimmen zu lassen. In Finanzkreisen heißt es, drei von vier eigens beauftragten Gutachten sprächen sich für den Vergleich aus, nur eines lehne die Einigung ab. Bestätigen will das selbstredend weder die Bank noch Kirchs Sprecher.

Auch auf Seiten der Kirch-Erben soll es Vorbehalte geben, denn die Summe von rund 800 Millionen Euro liege deutlich unter den ursprünglichen Forderungen. In einem früheren Anlauf habe man bereits deutlich mehr zugesagt bekommen, heißt es aus dem Umfeld. Vor Gericht sieht es ohnehin anders aus: Dort geht es um mehr als zwei Milliarden Euro. Zur Not werde weitergeklagt, heißt es. Der seit Jahren tobende Rechtsstreit würde dann weitergehen — Ausgang offen.