Exempel statuiert Nach US-Urteil: Wie geht es im VW-Abgas-Krimi weiter?

Detroit (dpa) - Sieben Jahre Gefängnis, 400 000 Dollar Geldstrafe - VW-Manager Oliver Schmidt bezahlt seine Rolle in der „Dieselgate“-Affäre mit der Höchststrafe.

Foto: dpa

Das Urteil zeigt abermals, dass die USA bei der rechtlichen Aufarbeitung des Abgas-Skandals auf maximale Härte setzen. In Deutschland und Europa sieht das bislang anders aus - hier ziehen sich die Verfahren hin.

Ein wichtiger Faktor ist der zuständige Richter Sean Cox. Bei seinen bisherigen Entscheidungen machte er keinen Hehl daraus, dass er bewusst Exempel statuieren will. Es müsse ein abschreckendes Signal an alle Unternehmen gesendet werden, dass Verantwortliche bei Wirtschaftskriminalität nicht verschont blieben, argumentiert Cox.

Vor Schmidt hatte der Jurist bereits den VW-Ingenieur James Robert Liang für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter geschickt und ihm eine Geldbuße von 200 000 Dollar aufgebrummt. Die Schärfe des Urteils überraschte auch hier, zumal die Staatsanwaltschaft Liangs umfassende Kronzeugen-Aussagen gelobt und als Grund genannt hatte, Schmidt in die Enge treiben und zu einem Geständnis bewegen zu können.

In beiden Fällen hatten die Angeklagten im Rahmen ihrer Schuldbekenntnisse Deals mit den Strafverfolgern ausgehandelt und dadurch auf ein geringeres Strafmaß gehofft. Cox spielte jedoch nicht mit. Dennoch passt die Kompromisslosigkeit des Richters zur Linie, die die US-Behörden auch insgesamt gegen den Autobauer fahren. Zum Verhängnis wurde VW nicht nur der massenhafte Abgasbetrug an sich, sondern auch angebliche Vertuschung und Irreführung der Ermittler.

Nach monatelangen Täuschungsversuchen - in den Klageschriften ist unter anderem von Beweismittelvernichtung und gezielten Falschaussagen die Rede - wollte die US-Justiz daher offenbar ein klares Zeichen setzen. Dieser Null-Toleranz-Kurs spiegelte sich auch in den Einigungen mit Sammelklägern auf Konzernebene wider, bei denen VW Entschädigungszahlungen und Strafen in Nordamerika akzeptierte, die sich auf über 25 Milliarden Euro belaufen könnten.

Die Ermittlungen sind keineswegs abgeschlossen. „Wir werden Volkswagens Versuche, die Verbraucher in die Irre zu führen und die Regierung zu täuschen, weiter untersuchen“, verkündete das Justizministerium auch nach dem Milliarden-Vergleich Anfang des Jahres. Doch tatsächlich hat sich der Konzern weitgehend freigekauft, stattdessen geht es nun einzelnen Mitarbeitern an den Kragen. „Wir werden die Personen, die für diese Verschwörung verantwortlich sind, weiter verfolgen“, lautet die Drohung der US-Justizbehörden.

Insgesamt haben die USA bislang Strafanzeigen gegen acht aktuelle und frühere VW-Mitarbeiter veröffentlicht. Nach den Urteilen gegen Liang und Schmidt wird nach weiteren sechs Beschuldigten gefahndet - darunter Ex-VW-Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer. Reisen ins Ausland könnten für sie gefährlich bleiben. Dennoch dürfte so schnell keiner vor US-Gericht landen, denn von Deutschland aus droht wohl vorerst keine Auslieferung. So könnte es durchaus sein, dass es auf absehbare Zeit bei den Strafen gegen Liang und Schmidt - zwei im Gesamtkonzert eher kleineren Lichtern - bleibt.

Zum einen unterscheiden sich die Rechtssysteme stark. Zivilrechtlich ist es in den USA wegen der Möglichkeit von Sammelklagen einfacher, rasch Druck gegen ganze Unternehmen aufzubauen. Allerdings ist im Fall des Abgas-Skandals auch die Rechtslage eine andere, wegen der strengeren US-Grenzwerte bei Stickoxid-Schadstoffen ist VW dort deutlich stärker in der Bredouille. Doch auch hierzulande droht noch einiges Ungemach, wenngleich sich die Verfahren derzeit hinziehen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen etliche Personen wegen Betrugsverdachts, darunter auch den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn. Eine Klageschrift gibt es jedoch noch nicht. Zudem gibt es milliardenschwere Klagen etlicher Anleger, die dem Konzern eine Verletzung von Informationspflichten und damit Marktmanipulation vorwerfen - sie verlangen Wiedergutmachung für erlittene Kursverluste. Daneben versuchen Anwälte auch in Europa, Schadenersatz für VW-Diesel-Besitzer zu erstreiten - bislang allerdings mit ungewissen Chancen auf Erfolg.