Meinung US-Urteil gegen VW-Manager - Hartes Recht, lasches Recht

Schuldig, Euer Ehren. Der in Gefängniskleidung, gefesselt an Händen und Füßen, schon äußerlich klein gemachte frühere VW-Manager Oliver Schmidt muss ein Mitleid erregendes Bild abgegeben haben, als er sich vor dem Detroiter Gericht in sein Schicksal ergab.

Foto: Sergej Lepke

Kurz vorher hatte er noch einen Brief an seinen Richter geschrieben, in dem er die Verantwortung für die Abgasmanipulationen auf höhere Etagen im Unternehmen schob. Dass das, was er tat und sagte, ihm in einer Art Skript vom VW-Management und Anwälten vorgegeben worden sei.

Nun ging es aber um seine eigene Verantwortlichkeit. Der als Richter Gnadenlos bekannte Sean Cox, der Schmidt zu sieben Jahren verurteilte, mag sich gedacht haben: die dicken Fische sind nun mal nicht greifbar. Wohl aber mit Schmidt ein in leitender Funktion für Umweltfragen betrauter Manager. Einer, der dabei mitmachte, Behörden und Käufer von Autos zu betrügen. Und die Luft über das erlaubte Maß zu verschmutzen.

All das kennen wir auch hierzulande: betrogene Verbraucher und Behörden, erhöhte und damit gesundheitsschädigende Schadstoffwerte in der Luft. Und doch passiert hier kaum etwas. Zivilrechtlich spielt VW auf Zeit und kann sich das aufgrund der für Unternehmen im Vergleich zu den USA günstigeren Rechtslage erlauben. Dort wurden geprellte Autokäufer entschädigt, der Konzern zahlte Milliardenstrafen.

Und hier bei uns? Kunden haben mangels Sammelklage eine schlechte Rechtsposition, auch die Strafverfolger kommen nicht recht weiter. Verantwortliche, so sie nicht den Fehler begehen, in den USA Urlaub zu machen (wie der dabei gefasste Schmidt), können sich sicher fühlen. So hart das Detroiter Urteil erscheinen mag — es rückt doch auch ins Scheinwerferlicht, wie lasch die Konsequenzen des Skandals hierzulande sind. Angesichts der doch auch bei uns ebenso verwerflichen Schädigung von Kundschaft und Umwelt.