Neue EU-Regeln schützen Verbraucher bei Immobilienkrediten
Straßburg/Brüssel (dpa) - Verbraucher müssen in der EU künftig schon vor Abschluss eines Immobilienkredits umfassend über Risiken und Kosten aufgeklärt werden.
Die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens soll leichter möglich sein. Kann ein Kunde den Kredit nicht mehr bedienen, soll der Anbieter zu dessen Gunsten eine Lösung suchen, um ihn vor hohen Schulden zu bewahren.
Diese Regeln zum Verbraucherschutz hat das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg beschlossen. Anbieter müssen zudem die Kreditwürdigkeit von Kunden genau prüfen.
Mit dem Votum ist das Gesetz beschlossen, die Standards werden voraussichtlich von April 2015 an gelten. Die EU-Staaten, die den Kompromiss ausgehandelt hatten, müssen ihn nur noch formal annehmen.
Die EU zieht damit die Lehren aus der jüngsten Vergangenheit. Geplatzte Immobilienblasen hatten etwa Spanien und Irland in die Krise gestürzt.
Neu ist, dass die Bank den Kunden genau über die spätere Zins- und Tilgungslast aufklären muss. Die Anbieter müssen ein einheitliches europäisches Informationsblatt nutzen, damit Käufer Hypothekarkredite besser vergleichen können. Darin ist eine Gegenüberstellung von Festzinskrediten und Darlehen mit variabler Verzinsung Pflicht. Auf diese Weise behalten Kunden die Wahl zwischen einem variablen oder dem in Deutschland üblichen langfristigen stabilen Festzinssatz.
Zugleich können Kunden Kredite leichter vorzeitig zurückzahlen. In Deutschland haben Baudarlehen meist eine lange Zinsbindung von 10, 20 oder 30 Jahren. Wer die Summe vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit abbezahlen will, für den wird es oft teurer. Diese Entschädigungszahlungen werden eingeschränkt - bleiben aber erlaubt.
Die deutsche Regelung zu Entschädigungen bei Festzinskrediten könne somit bestehen bleiben, sagte der Europaabgeordnete Andreas Schwab (CDU): „Das sichert die im europäischen Vergleich sehr günstigen Zinssätze deutscher Banken bei Immobilienkrediten.“
Die Anbieter von Baukrediten werden mehr kontrolliert, etwa von den Aufsichtsbehörden. Sie benötigen eine Zulassung für ihre Tätigkeit und müssen sich in einem Register eintragen. Damit will die EU verhindern, dass Berater Kunden zu unverantwortlich teuren Krediten überreden. Jeder Kunde hat ein garantiertes Rücktrittsrecht. Der zuständige EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier begrüßte die Einigung: „Viel zu oft nehmen Verbraucher Hypothekenkredite auf, ohne sich der Risiken bewusst zu sein, die damit verbunden sind.“ Die neuen Regeln würden eine verantwortungsvolle Kreditvergabe fördern.