Pleitebanken: EU will Steuerzahler schonen
Brüssel ordnet die Abwicklung maroder Geldinstitute an. Wer den Profit hat, soll künftig auch das Risiko tragen.
Brüssel. Die europäischen Spielregeln für die Abwicklung von Pleitebanken gewinnen Kontur: Die EU-Finanzminister haben sich auf die Grundzüge einer Abwicklungsordnung geeinigt, die kommende Woche verabschiedet und ab 2016 praktisch wirksam werden soll. Kernpunkt aus deutscher Sicht: Weitgehender Schutz des Steuerzahlers, der nicht mehr für riskante Geschäfte der Geldhäuser geradestehen soll. In der aktuellen Krise hatten die EU-Staaten dafür rund 1,6 Billionen Euro bereitstellen müssen.
Die tatsächliche Entscheidung liegt bei einem Gremium („Board“), in dem die Behörden (Bankenaufsicht) der beteiligten Mitgliedstaaten sitzen, also der Länder, in denen das Institut seinen Hauptsitz und seine Tochter-Unternehmen hat.
Außerdem mit am Tisch: die Europäische Zentralbank (EZB) und die EU-Kommission. Letztere hat zwar kein eigenes Stimmrecht, wäre aber zuständig, den Beschluss formell zu vollziehen. Es sei denn, die Kommission ist damit nicht einverstanden. Dann geht die Sache an den Ministerrat, der das letzte Wort hat. Die Verschachtelung der Zuständigkeiten hat juristische Gründe. Trotzdem soll es im Falle eines Falles sehr schnell gehen, nämlich binnen 48 Stunden.
In erster Linie die 128 Institute von „systemischer Bedeutung“, die ab 2014 der Aufsicht durch die EZB unterliegen. Dazu kommen weitere 230 bis 250 Geldhäuser, die grenzüberschreitende Geschäfte machen.
Wie bei der Sanierung greift auch bei der Schließung angeschlagener Institute künftig eine sogenannte Haftungskaskade. Das ist die Reihenfolge, in der die verschiedenen Gruppen zur Begleichung der Zeche herangezogen werden („Bail-In“). Nur Konten bis zu 100 000 Euro werden durch eine Einlagensicherung gegen Verlust geschützt.
Für die anderen gilt: Erst sind die Aktionäre dran, dann die Besitzer riskanterer, höher verzinster Anlagen und Großanleger, dann Privatpersonen und Mittelständler. „Wer die Gewinnchancen hat, soll auch die Haftung tragen — das ist das Leitprinzip“, sagt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Sie wird zum Aufbau eines Gemeinschaftsfonds herangezogen. Der wird über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise aus nationalen Fonds gefüllt, bis zu einer Zielgröße von bis zu 55 Milliarden Euro. Auf Deutschland entfallen rund zehn Milliarden. Bei uns gibt es seit 2011 bereits einen nationalen Nottopf, bislang mit rund 1,8 Milliarden Euro bestückt. Andere Mitgliedstaaten müssen ihn erst schaffen.
Dann kann nicht die Bank selbst, aber deren Heimatstaat als letztes Mittel Hilfe vom Euro-Rettungssystem ESM Unterstützung erhalten, gegen Erfüllung bestimmter Sanierungsauflagen. Ein allerletzter Zugriff auf Steuergroschen ist so möglich.
Weil auch eine geordnete Abwicklung Geld kostet, zum Beispiel zur Überführung gesunder Betriebsteile oder Vermögenspositionen in die Hände eines anderen Trägers („Brückenbank“). Allein für die Abwicklung der maroden HRE-Bank musste die deutsche Staatskasse mit über 100 Milliarden Euro bürgen.