Porsche-Prozess: Gericht zweifelt an Argumentation von Hedgefonds
Stuttgart (dpa) - Es geht um Schadenersatz in Milliardenhöhe und Kurswetten an der Börse: Im jüngsten Porsche-Prozess um die gescheiterte VW-Übernahme zweifelt das Gericht an der Argumentation der Kläger.
„Wir sehen zunächst erhebliche Prozessrisiken für die Klägerin“, sagte die Vorsitzende Richterin am Montag zum Prozessauftakt am Stuttgarter Landgericht. Dort fordern US-Hedgefonds 1,36 Milliarden Euro Schadenersatz von der Porsche SE, weil sie sich während Porsches Übernahmepoker um Volkswagen 2008 falsch informiert fühlten.
Damals hatte die Porsche SE (PSE) in einer Pressemitteilung „Spekulationen“ über eine Aufstockung der VW-Anteile auf 75 Prozent zurückgewiesen. Später hatte sie aber genau dies angekündigt. Die Kurse schossen in die Höhe. Anleger, die auf sinkende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Genau das fordern die Fonds nun zurück.
Ob sie deswegen wirklich Schadenersatz verlangen können, zweifelte das Gericht am Montag an. „Wir haben hier die Frage, ob es überhaupt geeignet ist, solche Presseerklärungen als haftungsbegründende Handlung heranzuziehen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Das gelte selbst dann, wenn die Porsche SE damals wirklich schon vorgehabt hätte, VW mit 75 Prozent zu beherrschen.
Die Porsche Holding selbst wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. „Das ist pure Spekulation“, betonte einer der anwesenden Anwälte. Die Porsche SE hatte stets betont, man habe die Öffentlichkeit nach bestem Wissen und Gewissen informiert.
Das Gericht betonte zudem, dass die Porsche SE damals nicht einmal verpflichtet gewesen sei, ihre Pläne zu veröffentlichen. Bei den strittigen Presseerklärungen hatte es sich um freiwillige Veröffentlichungen und nicht um Pflichtmitteilungen gehandelt.
Die Porsche Holding hat wegen des gescheiterten Übernahmeversuchs von VW schon mehrere Klagen am Hals. Entscheidungen gab es bisher jedoch nur in kleineren Fällen. Manche Klagen wanderten zudem von einem Gericht zum anderen, weil die Zuständigkeiten umstritten waren. Unter anderem waren sich das Oberlandesgericht Hannover und das Landgericht Braunschweig uneins. Der aktuelle Rechtsstreit war ursprünglich in den USA ausgetragen worden, wo die Mehrheit der klagenden Hedgefonds agiert.
Die Anwälte der Fonds verwiesen vor Gericht auch auf Telefonate mit dem Investor Relations Manager. Er habe den Plan, die VW-Anteile auf 75 Prozent aufzustocken, ebenfalls bestritten und die Anleger so in die Irre geführt. Auch diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten: Wenn Porsche tatsächlich im Geheimen einen solchen Plan gehabt habe, sei es fraglich, ob der Mann überhaupt eingeweiht worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin.
Als strittig sah sie auch die Höhe der Schadenersatz-Forderungen an. Die Schadensberechnung biete reichlich Diskussionspunkte, betonte sie. „Das ist schon ein ganzer Parcours an Hindernissen, den es hier zu springen gilt.“ Das Urteil könnte am 17. März verkündet werden.