Preisabsprachen: Wettbewerbshüter verhängen Millionenbußen

Brüssel/Bonn (dpa) - Verbraucher in Europa haben jahrelang zu viel für Lebensmittel mit bestimmten Kunststoffverpackungen gezahlt. Acht Hersteller und zwei Händler sprachen laut EU-Kommission ihre Preise ab und teilten ihre Kunden untereinander auf, wie die Brüsseler Behörde mitteilte.

Preisabsprachen: Wettbewerbshüter verhängen Millionenbußen
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An dem Kartell beteiligt war demnach auch die Troisdorfer Firma Silver Plastics, auf die 21,21 Millionen von insgesamt 115,865 Millionen Euro an Bußgeld entfallen. Ebenfalls am Mittwoch verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder gegen Autozulieferer aus Deutschland und Österreich.

Die Verpackungsfirmen stellen Schaumstoffschalen aus Polystyrol und sogenannte „biegesteife“ Kunststoffschalen aus Polypropylen her. Diese werden für die Verpackung von Lebensmitteln wie Käse, Fleisch, Fisch oder Kuchen genutzt, die in Supermärkten oder anderen Geschäften verkauft werden.

„Millionen von Verbrauchern, die Lebensmittel für sich und ihre Familien kaufen, sind möglicherweise von diesen Kartellen betroffen“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die betroffenen Unternehmen teilten den Markt für Lebensmittelverpackungen für den Einzelhandel untereinander auf und sprachen Preise ab, statt miteinander zu konkurrieren.“

Silver Plastics war laut EU-Kommission von Juni 2002 bis Oktober 2007 an einem Kartell in Nordwesteuropa beteiligt und, in geringerem Umfang, von Juni bis Oktober 2005 an einem Kartell in Frankreich. Das Unternehmen war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Das Bundeskartellamt verhängte am Mittwoch gegen vier deutsche und einen österreichischer Autozulieferer insgesamt 75 Millionen Euro Bußgeld wegen illegaler Preisabsprachen. Sie sollen zwischen 2005 und 2013 Preise und Rabatte abgestimmt haben. Außerdem einigten sich die Konkurrenten laut Kartellamt, den Kundenstamm untereinander nicht anzugreifen. Die Firmen produzieren Bodenbeläge, Hutablagen und schalldämpfende Stoffe etwa für den Motorraum von Autos. Es ist der erste abgeschlossene Bußgeldfall des Bundeskartellamtes mit einem 2012 neu eingeführten System für anonyme Hinweise.

Das elektronische Postfach-System, das auch in vielen Großunternehmen bei der internen Revision und in Landeskriminalämtern eingesetzt wird, ermöglicht die Überprüfung und auch kritische Rückfragen an Hinweisgeber, ohne deren Identität zu kennen. Beim Kartellamt gingen „zahlreiche“ anonyme Hinweise ein, die besonders sorgfältig auf ihre Schlüssigkeit überprüft würden, wie ein Sprecher sagte. Im aktuellen Fall habe sich die Richtigkeit erwiesen. Alle Unternehmen hätten bei der Aufklärung kooperiert und dafür Ermäßigungen des Bußgeldes bekommen. Formal rechtskräftig sind die Bußgelder noch nicht.

Im Einzelnen geht es um die Firmen Autoneum Germany GmbH, Roßdorf (Hessen), die Carcoustics International GmbH, Leverkusen, die Ideal Automotive GmbH, Burgebrach (Bayern), die International Automotive Components Group (IAC), Düsseldorf und ein österreichisches Unternehmen.

Autoneum Germany, Tochter des Zulieferkonzerns aus der Schweiz, betonte, während des Verfahrens mit der Behörde umfänglich kooperiert zu haben. Ein Schaden für Kunden sei nicht entstanden. Carcoustics wies auf Anfrage daraufhin, dass das Unternehmen bereits 2005 den Ausstieg aus dem Geschäft mit textilen Bauteilen wie Bodenbelägen beschlossen habe. Ideal Automotive und IAC äußerten sich zunächst nicht.