Preisbindung bei Medikamenten Stationäre Apotheken sollen gestärkt werden
Berlin · Gesundheitsminister Spahn (CDU) will Preisbindung auch für Versender aus dem Ausland.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Apotheken vor Ort besser vor der Konkurrenz im Internet schützen. Dafür hat das Bundeskabinett am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz und eine Verordnung auf den Weg gebracht. Die rund 20 000 Apotheken in Deutschland sollen für Nacht- und Notdienste künftig mehr Geld bekommen. Außerdem dürfen nach den Plänen Online-Apotheken aus dem Ausland bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte keine Rabatte mehr anbieten, sondern müssen sich ebenfalls an feste Preise halten.
Plan im Widerspruch zu
einem Urteil des EuGH
Ob diese zweite Regelung rechtlichen Bestand haben wird, muss sich allerdings erst noch zeigen. Denn 2016 hatte der Europäische Gerichtshof mit dem Argument „freier Warenverkehr“ entschieden, dass Arzneimittelversender aus dem EU-Ausland sich nicht an die in Deutschland geltende Preisbindung halten müssen. Sylvia Gabelmann, Bundestagsabgeordnete der Linken, glaubt nicht daran, dass die Neuregelung wasserdicht ist: „Der Gesetzentwurf bleibt Flickschusterei, die große Chancen hat, von der EU wegen rechtlicher Mängel gestoppt zu werden. Vielleicht will Spahn die Honorarerhöhungen für die Apothekerschaft auf dem Verordnungsweg regeln, weil auch er befürchtet, dass die EU-Kommission den Gesetzentwurf einkassiert.“ Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hingegen begrüßte den „klaren Willen des Bundesgesundheitsministers, diese Regelung auch vor einer möglichen Prüfung durch die europäischen Institutionen zu verteidigen“.
Die jetzt bekannt gewordenen Pläne gehen weniger weit, als es der Koalitionsvertrag von Union und SPD eigentlich vorgesehen hatte. Darin heißt es: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir und für ein Verbot des Versandhandels ein.“ Damit hätte man sich aber auch ohnehin mit einem Teil der Branche angelegt, die man gerade schützen will: Von den 20 000 Vor-Ort-Apotheken haben bereits mehrere Tausend eine Versandhandelserlaubnis, einige betreiben einen echten Web-Shop.
Der Hintergrund des Konflikts: Die stationären Apotheken wehren sich gegen Billig-Konkurrenz aus dem Ausland mit dem Argument, dass sie ja weit mehr Serviceleistungen erbringen als die Versender. Dass sie nämlich den Kunden nicht nur individuelle Beratung anbieten, sondern auch Nacht- und Notdienste leisten.
Letzteres soll ihnen nun durch die geplanten neuen Regelungen besser vergütet werden als bislang. Die Neuregelungen sehen auch vor, dass die Apotheken künftig Grippeschutzimpfungen anbieten dürfen. Das soll aber zunächst in regionalen Modellprojekten ausprobiert werden. Außerdem sollen chronisch Kranke sich in Zukunft mit einem Rezept bis zu drei Mal ihr Arzneimittel in der Apotheke abholen können.