Prokon-Anleger verlieren mindestens 40 Prozent
Hamburg (dpa) - Die Anleger des insolventen Windenergie-Unternehmens Prokon werden mindestens 40 Prozent ihres Kapitals verlieren, vielleicht aber auch 70 Prozent. Nach vorläufiger Einschätzung sei mit einer Insolvenzquote von 30 bis 60 Prozent zu rechnen, teilte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin in Hamburg mit.
„Wegen des frühen Verfahrensstadiums und der schwierigen Bewertbarkeit vieler Vermögensgegenstände kann die Quote nicht genauer vorhergesagt werden“, erklärte Penzlin. Klar sei aber auch, dass weder ein Totalverlust der Anlage noch eine volle Rückzahlung zu erwarten seien. Einem Vermögen von rund einer Milliarde Euro stünden Verbindlichkeiten von rund 1,5 Milliarden Euro gegenüber.
Das Amtsgericht Itzehoe hatte am Vortag das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prokon Regenerative Energien GmbH eröffnet, weil das Unternehmen überschuldet und zahlungsunfähig ist. Dazu hat vor allem beigetragen, dass rechtlich die gekündigten Genussrechtsanteile der Anleger als Forderungen gegen Prokon zu werten sind.
Diese Frage war juristisch umstritten und musste mit Hilfe mehrerer Rechtsprofessoren geklärt werden. Nach den neuesten Zahlen des Insolvenzverwalters haben mehr als 75 000 Anleger rund 1,44 Milliarden Euro in Prokon-Genussrechte investiert. Damit sei Prokon - gemessen an der Zahl der Gläubiger - die viertgrößte Insolvenz in der Geschichte der Bundesrepublik.
Diese Forderungen der Anleger sowie rund 75 Millionen Euro weiterer Gläubiger wie Banken, Lieferanten und Sozialversicherungen werden nun im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt, obgleich die Bedingungen für die Genussrechte das anders vorgesehen haben. Das Insolvenzgericht hob die Nachrangigkeit der Forderungen auf, weil damit gegen das Transparenzgebot verstoßen worden sei. „Das ist eine gute Nachricht für die Anleger“, sagte Penzlin.
Prokon-Gründer und Geschäftsführer Carsten Rodbertus, den Penzlin bereits vor einem Monat von seinen Aufgaben freigestellt hatte, wurde vor drei Tagen fristlos gekündigt, ebenso wie Vertriebsleiter Rüdiger Gronau. Er bedauere diesen Schritt, doch sei er wegen arbeitsrechtlicher Verstöße alternativlos gewesen, sagte Penzlin. Rodbertus und Gronau bemühen sich außerhalb des Insolvenzverfahrens und ohne Unterstützung des Insolvenzverwalters um Auffanglösungen für Prokon, etwa unter dem Dach einer Genossenschaft oder Aktiengesellschaft.
Penzlins Insolvenzplan sieht vor, das Kerngeschäft mit dem Betrieb und der Projektierung von Windparks zu erhalten und sich von den anderen Unternehmensteilen zu trennen. Dazu gehören die Herstellung einer eigenen Windturbine und die Biodiesel-Tochtergesellschaft in Magdeburg mit 140 Beschäftigten. Die Beteiligungswerte und hohe vergebene Kredite werden zum Teil abgeschrieben, so dass sich für das Geschäftsjahr 2013 ein Verlust von 478 Millionen Euro ergibt.
Aber auch operativ hat Prokon rote Zahlen geschrieben und rund sieben Millionen Euro Verlust erwirtschaftet. Das sei vor allem auf die hohen Marketing- und Vertriebskosten für den Verkauf der Genussrechte zurückzuführen. „Das Rechnungswesen und das Controlling von Prokon befinden sich in einem ausgesprochen mangelhaften Zustand“, sagte Penzlin. „Die Aufarbeitung der Zahlen von Prokon stellt sich vor diesem Hintergrund besonders aufwendig dar.“
Von den rund 450 Arbeitsplätzen bei Prokon fallen 150 weg. 80 Mitarbeiter hätten bereits gekündigt oder auslaufende Verträge; für weitere 70 werde eine Transfergesellschaft eingerichtet.
Die Gläubiger müssen nun ihre Forderungen anmelden und bei einer nichtöffentlichen Versammlung am 22. Juli in Hamburg den Insolvenzplan absegnen. Dann haben sie eine Chance, entweder Bargeld oder an Stelle ihrer unbesicherten Genussrechte eine besicherte und handelbare Anleihe von Prokon zu erhalten. Die Anleger könnten sie über die Börse verkaufen. Die Zinsen für diese Anleihe werden allerdings nicht die Höhe der Genussrechte erreichen. Rodbertus hatte seinen Anlegern bis zu acht Prozent gezahlt.
Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) prüft als Konsequenz aus der Prokon-Insolvenz eine Erweiterung der Kompetenzen der Finanzaufsicht (Bafin). „Wir wollen den Zielkatalog der Bafin erweitern“, bekräftigte Maas am Freitag in Saarbrücken. So sollten beispielsweise künftig auch Produkte wie Genussscheine geprüft werden.