Prozess in Karlsruhe geht weiter Lungenembolie durch die Pille „Yasminelle“?
Karlsruhe · Der Rechtsstreit um die Pille „Yasminelle“ geht weiter. Eine Frau hatte nach der Einnahme eine schwere Lungenembolie erlitten. Das Gericht soll nun klären, ob es einen Zusammenhang gibt.
Der Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsgefahren durch die Einnahme der Verhütungspille „Yasminelle“ beschäftigt nun die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelte am Dienstag in Freiburg in Berufung über die Schadenersatzklage einer Frau gegen den Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH (Az. 14 U 19/19). In der Verhandlung wurde ein Sachverständiger unter anderem dazu befragt, ob die Gesundheitsschäden der Frau auch auf andere Faktoren als die Pille „Yasminelle“ zurückzuführen sein könnten. Eine Entscheidung des Gerichts sollte erst an einem späteren Tag fallen.
Die Klägerin erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und entging nur knapp dem Tod. Sie führt das auf die Einnahme des Medikaments mit seinem Wirkstoff Drospirenon zurück. Die Bayer Vital GmbH hält die Ansprüche der Frau für unbegründet. 2018 war die heute 36-Jährige mit ihrer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen gescheitert. Das Gericht befand, ihre gesundheitlichen Probleme seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme von „Yasminelle“ zurückzuführen.
Die Pille gehört zu den Kontrazeptiva der vierten Generation. Auf Anordnung des „Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizin-Produkte“ (BfArM) müssen die Hersteller bereits seit 2009 vor besonderen Gesundheitsgefährdungen warnen. In den USA zogen nach Angaben des Netzwerks Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) 12.000 Betroffene mit Erfolg vor Gericht und erstritten Schadensersatz-Zahlungen in Höhe von rund zwei Milliarden Dollar.
Der Umsatz mit den Produkten Yaz, Yasmin und Yasminelle soll im Geschäftsjahr 2020 mehr als 600 Millionen Euro betragen haben.