Wahlkampfwerbung Wuppertaler Polizeipräsident gewinnt Rechtsstreit gegen die AfD

Wuppertal · Der Wuppertaler Polizeipräsident und das Land NRW haben im Rechtsstreit gegen den Kreisverband der AfD Wuppertal gewonnen. Die Partei hatte mit einem Zitat des Polizeipräsidenten geworben.

 Der Wuppertaler Polizeipräsident Markus Röhrl ist erleichtert nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Der Wuppertaler Polizeipräsident Markus Röhrl ist erleichtert nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Foto: Fischer, Andreas

Die Kläger Land NRW und der Wuppertaler Polizeipräsident Markus Röhrl haben den Rechtsstreit gegen den Kreisverband Wuppertal der Alternative für Deutschland (AfD) gewonnen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 25. Februar entschieden.

In dem Verfahren ging es um ein Wahlplakat, mit dem die AfD zur Europawahl 2019 in Wuppertal geworben hatte. Darauf war ein Zitat des Wuppertaler Polizeipräsidenten Markus Röhrl abgedruckt, das dieser zum Thema Jugendkriminalität in einem Zeitungsinterview gesagt hatte.

Teile des Zitats hatten die Macher der Wahlwerbung unterstrichen. Zudem war unterhalb der Aussage ein Aufdruck mit dem Partei-Logo und dem Satz „WIR sind Deine Stimme!“ platziert worden. Dagegen hatten das Land NRW und Wuppertals Polizeipräsident Markus Röhrl Unterlassungsklage eingereicht, teilte die Polizei mit.

In seiner Urteilsbegründung folgt das Gericht der Auffassung der Kläger, dass der Kreisverband die Aussage aus dem Zeitungsinterview durch die Verwendung auf dem Wahlplakat der Partei in einen sinnentstellenden Kontext gestellt und sie damit verfälscht habe. Damit werde der Polizeipräsident politisch vereinnahmt und instrumentalisiert und dem Leser suggeriert, der Polizeipräsident stehe der AfD nahe und fordere zur Wahl der Partei auf.

Der so erzeugte Sinnzusammenhang füge dem Ruf des Leiters einer Landesbehörde und auch des Landes selbst Schaden zu. „Hinzu kommt, dass die AfD von großen Teilen der Bevölkerung aufgrund ihrer politischen Positionen - zumindest was deren rechten Flügel betrifft - als nicht tolerierbar und verachtenswert angesehen wird. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der rechte Flügel der AfD [...] vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil es sich bei diesem Zusammenschluss um eine erwiesen extremistische Bestrebung handelt, deren Gründer Rechtsextremisten sind", so das Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegründung.

Der Polizeipräsident Markus Röhrl wird in einer Mitteilung der Polizei zitiert: „Das Wahlplakat hat Misstrauen in meine Neutralität und die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns allgemein gesät. Das Gericht ging zudem von einer Wiederholungsgefahr aus."

(red)