Demnach darf Aldi Süd seinen Schoko-Vanille-Pudding weiterhin verkaufen. „Flecki“ unterscheide sich genügend stark von der Oetker-Süßspeise (Az.: 14c O 302/11).
Oetker hatte sein Produkt „Paula“ 2006 auf den Markt gebracht und das sogenannte Geschmacksmuster schützen lassen. „Flecki“ ist erst Ende vergangenen Jahres herausgekommen. Hervorstechendstes Merkmal beider Produkte ist die gelb-braun-gefleckte Zusammensetzung der Puddings. Aldi Süd begrüßte das Urteil.
Grundsätzlich müsse es einem Wettbewerber möglich sein, „ein Milchprodukt zur kindgerechten Gestaltung in die Nähe einer Kuh und deren Fell zu bringen“, meinten die Richter. Gleichzeitig müsse aber auch sichergestellt sein, dass der Käufer nicht über den Hersteller getäuscht werde. Dies sei im Streitfall durch die abweichende Detailgestaltung des Produkts geschehen.