Regierung erwägt strengere Vorgaben für Bankberatungen

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will Bankkunden besser vor falschen Anlage-Empfehlungen schützen und erwägt strengere Vorgaben für Beratungsgespräche.

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Es sei zu überlegen, ob man die Protokolle, die Geldinstitute nach einem Anlagegespräch anfertigen müssen, „nicht standardisieren sollte“, sagte Verbraucher-Staatssekretär Gerd Billen der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch).

Das Ziel sei, dass bestimmte Punkte in jedem Fall abgefragt und dokumentiert werden. Denkbar sei, Beratungsgespräche generell aufzuzeichnen. „Das hätte den Vorteil, dass wirklich alles, was besprochen wurde, auch festgehalten wird.“ Laut einer Studie gibt es bei vielen Protokollen erhebliche Defizite.

Seit 2010 sind Geldinstitute verpflichtet, Kunden eine schriftliche Zusammenfassung von Beratungsgesprächen auszuhändigen, wenn die Rede auf Wertpapiere kommt, also etwa Aktien oder Fonds.

Nach einer Untersuchung im Auftrag der Bundesregierung erhalten Anleger oft aber kein Protokoll, teils sind Zusammenfassungen unvollständig. So bekamen Testkunden in einer Stichprobe nur in jedem vierten Fall überhaupt eine Dokumentation, wie die am Wochenende bekanntgewordene Studie ergab. Sie wurde am Mittwoch offiziell veröffentlicht.

Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD) sagte: „Unser Ziel wird es sein, dass die Beratungsdokumentation ihrer Funktion gerecht wird.“ Dabei nütze unnötige Bürokratie niemandem. Nur Lösungen, die für Anlageberater praktikabel seien, nutzten am Ende den Verbrauchern.

Die Deutsche Kreditwirtschaft als Dachorganisation von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken betonte, Kunden qualitativ zu beraten, liege im ureigenen Interesse der Institute. Die Branche stehe für Gespräche über eine sachgerechte Ausgestaltung der Protokollpflicht zur Verfügung.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte erneut eine Standardisierung, da die Protokolle sonst nicht den beabsichtigten Anlegerschutz bewirken könnten. Zudem müsse die Aufsichtsbehörde Bafin ihre Kontrollen ausweiten. „Wer kein Protokoll führt oder eines, das seinen Zweck nicht erfüllt, muss Sanktionen fürchten“, forderte vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn.

Grünen-Verbraucherexpertin Nicole Maisch forderte ebenfalls eine Verbesserung der Protokolle. Eine Aufzeichnung der Gespräche lehnte sie aber ab. „Neben der Missachtung des Arbeitnehmerdatenschutzes ist dadurch nicht sichergestellt, dass alle entscheidenden Dinge auch wirklich dokumentiert werden.“ Linke-Fraktionsvize Caren Lay sagte, es reiche nicht, an Symptomen herumzuschrauben. Schrott-Finanzprodukte dürften gar nicht erst zugelassen werden.

Bei der Bafin gingen nach Informationen des „Tagesspiegels“ (Donnerstag) bis Ende März mehr als 14 000 Beschwerden über Bankberater ein. Ende September seien es in einem seit Ende 2012 existierenden Register 9500 Beschwerden gewesen.