Reinigungskräfte bekommen mehr Geld

Berlin (dpa) - Die mehr als 550 000 Gebäudereiniger in Deutschland bekommen im nächsten Jahr mehr Geld. Arbeitgeber und Gewerkschaft einigten sich in der Nacht zu Donnerstag, die Löhne um 3,44 Prozent zu erhöhen.

2015 ist ein weiteres Plus von 2,58 Prozent vorgesehen.

Die Gewerkschaft IG Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks sprachen in Berlin nach der fünften Verhandlungsrunde von einem hart erkämpften Kompromiss.

Der Mindestlohn für die Innenreinigung werde demnach am 1. Januar 2014 im Westen von 9 Euro auf 9,31 Euro pro Stunde steigen, 2015 auf 9,55 Euro. Im Osten bekommen die Beschäftigten im nächsten Jahr 7,96 statt wie bislang 7,56 Euro. 2015 erreichen sie 8,21 Euro. Beide Seiten wollen 2019 einen einheitlichen Lohn in Ost und West, die Aufschläge in Ostdeutschland fallen deshalb regelmäßig kräftiger aus.

„Wir sind nicht mehr in einem Extrem-Niedrigstlohnbereich“, sagte Bärbel Feltrini, die Verhandlungsführerin der Gewerkschaft. „Aber wir sind noch nicht so weit, dass die Beschäftigten nicht noch etwas mehr verdient hätten.“ Die Arbeitgeber seien an die Grenze der Belastbarkeit gegangen, erwiderte deren Verhandlungsführer Thomas Conrady.

Während die Gewerkschaft die Zahl der Beschäftigten auf rund 550 000 bezifferte, beriefen sich die Arbeitgeber auf neue Zählungen und sprachen von 590 000. 90 Prozent erhalten laut IG Bau den Mindestlohn für die Innenreinigung. Für die Fassadenreiniger gilt im Westen ab 2014 ein Mindestlohn von 12,33 pro Stunde, ab 2015 von 12,65 Euro. Im Osten steigen die Bezüge auf 10,31 Euro und 10,63 Euro.

Formell gilt der Tarifabschluss für die gut 85 Prozent der Beschäftigten, deren Arbeitgeber im Branchenverband organisiert sind. Die Gebäudereiniger haben aber seit 2007 einen Mindestlohn. Allgemeinverbindlich werden die vereinbarten Untergrenzen jedoch erst, wenn das Bundesarbeitsministerium dies erklärt. Mit dem frühzeitigen Abschluss sei dafür die Grundlage geschaffen, erklärten die Verhandlungspartner. Der Tarifvertrag gilt für zwei Jahre vom 1. November dieses Jahres an.