Rückschlag für stromintensive Unternehmen
Firmen werden für 2011 nicht befreit.
Düsseldorf. Stromintensive Unternehmen können sich nicht rückwirkend für das Jahr 2011 von den Netzentgelten befreien lassen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Geklagt hatte der Mobilfunkbetreiber Vodafone. Das Unternehmen wollte von den Stromnetzkosten für das gesamte Jahr 2011 befreit werden. Es ging um mehr als 500 000 Euro.
Dabei ist erst seit August 2011 eine Regelung in Kraft, wonach stromintensive Betriebe von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden können. Die Netzkosten geben die Netzbetreiber an die Stromversorger und diese sodann über den Strompreis an die Verbraucher weiter.
Das Netzentgelt macht dabei etwa 20 Prozent des Strompreises aus. Auf Antrag können sich Unternehmen von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 7000 Arbeitsstunden und zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen.
Das NRW-Wirtschaftsministerium wollte den Mobilfunkbetreiber erst ab Dezember 2011 in den Genuss der Entlastung kommen lassen. Das nahm Vodafone nicht hin und wollte für das ganze Jahr 2011 befreit werden.
Schon früher hatte das Oberlandesgericht Zweifel geäußert, ob die Befreiung stromintensiver Unternehmen überhaupt auf einer wirksamen Rechtsgrundlage beruhe. Eine rückwirkende Befreiung wollen die Richter jedenfalls nicht mitmachen. Begründung: Die Einnahmeausfälle, zu denen jede Befreiung führe, müssten ja auf die anderen Stromkunden umgelegt werden.
Schließlich wollen die Stromnetzbetreiber die Kosten, die ihnen durch die Befreiung entstehen, wieder hereinholen. Ein bundesweiter Ausgleich im Rahmen dieser Umlage sei aus abrechnungstechnischen Gründen aber erst ab 2012 möglich.
Vodafone kann den Richterspruch vor dem Bundesgerichtshof anfechten.